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Duales Studium Schutzpolizei und Kriminalpolizei (m/w/d)
Wiesbaden
Aktualität: 25.10.2024
Anzeigeninhalt:
25.10.2024, Polizei Hessen
Wiesbaden
Duales Studium Schutzpolizei und Kriminalpolizei (m/w/d)
Aufgaben:
MIT BLAULICHT IN DIE ZUKUNFT Sportliche Teamplayer mit Verantwortungsgefühl können bei der Polizei Hessen beruflich durchstarten und richtig viel erreichen. Ob auf Streife, bei der Spurensicherung oder in der Bereitschaftspolizei - die Basis legt ein duales Studium in einem unserer drei Studiengänge der Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Kriminalpolizei mit dem Schwerpunkt »Cyberkriminalistik«. Der allgemeine Ablauf der Studiengänge ist grundsätzlich identisch. Beim Studiengang der Kriminalpolizei liegt der Schwerpunkt eher auf Kriminalistik und Kriminologie bzw. Cyberkriminalistik, wohingegen bei der Schutzpolizei der Schwerpunkt im Verkehrsrecht und -lehre liegt. Die Studiengänge dauern in der Regel drei Jahre und zeichnen sich durch eine intensive Verzahnung von Theorie und Praxis aus. Die fachtheoretischen Inhalte wechseln sich dabei mit Praktika in verschiedenen Dienststellen beziehungsweise Kommissariaten ab, sodass Du bestens auf Deine Bachelorthesis und Deinen Beruf vorbereitet wirst. EINSTELLUNGSTERMINE: Studienbeginn ist 2x im Jahr, im Februar und September. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die genauen Termine und die Bewerbungsunterlagen findest Du unter: https://karriere.polizei.hessen.de/das-studium/ FIT FÜR UNSER TEAM? Jetzt kommst Du! Du bist motiviert, ein echter Teamplayer und willst Dich in einem der vielfältigsten und spannendsten Berufe engagieren? Dann solltest Du ein paar Eigenschaften erfüllen: Abitur, Fachhochschulreife oder ein entsprechender Bildungsabschluss\; Meisterprüfung\; NEU: Realschule mit dreijähriger anerkannter Berufsausbildung Für den Polizeidienst gesundheitlich geeignet Sportliche Grundfitness Mindestgröße 155 cm Höchstalter 36 Jahre am Tag der Einstellung Gerichtlich nicht bestraft Die deutsche Staatsangehörigkeit ist übrigens keine zwingende Voraussetzung. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche. Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen darüber hinaus im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sein, mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und ihre Muttersprache in Wort beherrschen. Es bedarf einer Ausnahmegenehmigung seitens des hessischen Landespersonalamtes auf Grundlage des Beamtenstatusgesetzes. WAS WIR DIR BIETEN? Faires Gehalt Zukunftssicherer Arbeitsplatz Optimale Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben Sport während der Arbeitszeit Chancengleichheit Gesundheitsmanagement Kulturelle Vielfalt Landesticket u.v.m. Nach dem Studium steht Dir dann prinzipiell die ganze Welt des Polizeiberufs offen. Je nach persönlichem Interesse und Kompetenzen kannst Du mit Aus- und Fortbildungen nämlich noch einmal voll durchstarten. Von der Wasserschutzpolizei über den Erkennungsdienst bis zur Spezialeinheit - insgesamt warten bei uns mehr als 400 Einsatzbereiche auf Dich. Aufgrund einer Änderung der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung (HPolLV) ist es nun möglich, sich ein weiteres Mal zum Eignungsauswahlverfahren zu bewerben. Du hast bereits am Eignungsauswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilgenommen und trotz Deiner Wiederholungsmöglichkeiten leider nicht bestanden? Dann kannst Du Dich jetzt einmalig, frühestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut bewerben. Das Höchstalter von 36 Jahren und alle anderen Einstellungsvoraussetzungen sind natürlich nach wie vor gültig. Ab sofort ist eine Einstellung auch mit Mittlerer Reife und einer abgeschlossenen anerkannten dreijährigen Berufsausbildung möglich. Die Berufsausbildung muss mit einem Notendurchschnitt von mindesten 2,5 bestanden sein. NOCH FRAGEN? Unsere Einstellungsberatung ist gerne für Dich da: karriere.polizei.hessen.de/einstellungsberatung
Qualifikationen:
Schulabschluss
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