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Leitung des Gesundheitsamtes (m/w/d)
Berlin
Aktualität: 20.12.2024
Anzeigeninhalt:
20.12.2024, Bezirksamt Spandau von Berlin
Berlin
Leitung des Gesundheitsamtes (m/w/d)
Aufgaben:
Leitung des Gesundheitsamtes mit ca. 150 Beschäftigten, davon 3 Fachbereichsleitungen
Wahrnehmung der Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung im Sinne des Leitbildes und der Führungsgrundsätze des Bezirksamtes für die der Leitung des Amtes
Leitung des Gesundheitsamtes, Amtsarzt/Amtsärztin
Qualitätsmanagement
Information der Bevölkerung zu Fragen des Gesundheitsschutzes und der gesundheitlichen Prävention
Medizinischer Katastrophenschutz und Mitarbeit im Katastrophenstab des Bezirks (Fachbeauftragte/r des Gesundheitsamtes)
Leitung des Krisenstabs im Gesundheitsamt
Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz im Gesundheitsamt
Dienst- und Fachaufsicht über die Beschäftigten im Gesundheitsamt
Beratung des/der Dezernent/-in, des Bezirksamtes und der BVV in gesundheitspolitischen Fragen
Gewährleistungsträgerschaft für hoheitliche Aufgaben, die insbesondere aus folgenden Gesetzen und Verordnungen resultieren: Gesundheitsdienstgesetz, Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung,
Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, Bestattungsgesetz, Schulgesetz, Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes und internationale Gesundheitsvorschriften
Information und Unterstützung des/der Dezernent/-in in allen Angelegenheiten des Amtes, ein-schließlich Vorbereitung von Schriftsätzen, Stellungnahmen sowie Vorlagen für die Bezirksverordnetenversammlung, Ausschüsse und das Bezirksamt
Vereinbarung und Abschluss von Zielvereinbarungen und ggf. Servicevereinbarungen, mit verbindlicher Festlegung von qualitativen und quantitativen Leistungszielen und ggf. Festlegung der zugewiesenen Finanzmittel
Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben und die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung des wirksamen und wirtschaftlichen Einsatzes der zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Ressourcen sowie die Überwachung der Aufgabenerledigung auf Rechtzeitigkeit, Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit
Zeichnungsbefugnis gemäß §§ 48 ff GGO I
Rechtsgeschäftliche Vertretung dieser Organisationseinheit, soweit von dem/der Dezernent/-in übertragen
Vertretung des Amtes in nichtpolitischen Angelegenheiten in überbezirklichen Gremien:
Amtsleitungsrunden
Beteiligung in bezirklichen Gremien
Kostenstellenverantwortung für diese Organisationseinheit
Erstbeurteilung für die Dienststellenleitungen
Zweitbeurteilung für alle Dienstkräfte - Ausnahme: Dienststellenleitungen
Aufgaben nach besonderer Weisung des/der Dezernent/-in bzw. des Bezirksamtes
Qualifikationen:
Für Beamtinnen/Beamte (m/w/d):
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals höherer Dienst) der Laufbahnrichtung Gesundheit und Soziales - Gesundheitswesen:
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin
Für Tarifbeschäftigte (m/w/d):
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin
sowie für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte:
Approbation als Arzt/Ärztin
Anerkennung als Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen gem. §3 Abs. 1 Satz 2 GDG
von Vorteil:
mindestens 2 Jahre Erfahrung in einem relevanten klinischen Fachgebiet
Kenntnisse über die Aufgaben eines Gesundheitsamtes
Erfahrung in der Personalführung
verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Berufsfeld
Bundesland
Standorte
Leitung des Gesundheitsamtes (m/w/d)
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