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Stellvertretende Geschäftsführung (m/w/d) für die technischen Bereiche beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Mainz
Aktualität: 02.05.2023
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02.05.2023, MINISTERIUM DER FINANZEN RHEINLAND-PFALZ
Mainz
Stellvertretende Geschäftsführung (m/w/d) für die technischen Bereiche beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Und Baubetreuung
Der stellvertretenden Geschäftsführung für die technischen Bereiche sind die Sparten Bundesbau, Bauinvestitionen LBB/Land, Grundsatz sowie die Prüfgruppe Zuwendungsbau der Zentrale des Landesbetriebs LBB zugeordnet.
Damit verbunden ist die Ergebnisverantwortung für die in den operativen Geschäftsbereichen der Niederlassungen erbrachten Leistungen für öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz, wie für die Bundeswehr, die US-Streitkräfte, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, das Land Rheinland-Pfalz sowie den Gebäudebestand im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebs LBB. Diese Aufgaben reichen von der Instandhaltung bis zu unterschiedlichsten Großprojekten. Neben den qualitativ fachlichen Standards der wirtschaftlichen Projektabwicklung bilden die übergreifende Ressourcenplanung sowie die Mitwirkung bei bedeutenden Großprojekten weitere Aufgabenschwerpunkte. Sie vertreten die Geschäftsführung und wirken mit bei der strategischen Ausrichtung des Landesbetriebs LBB, der Unterrichtung des aufsichtführenden Ministeriums der Finanzen und bei der Zusammenarbeit mit den Kammern und Verbänden der Planungs- und Bauwirtschaft.
Landesbetrieb Liegenschafts-
Erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) der Architektur oder einer vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung sowie idealerweise die Befähigung für das 4. Einstiegsamt der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik (ehem. höherer technischer Dienst) vorzugsweise durch ein technisches Referendariat oder vergleichbare Lebens-/ Berufserfahrung. Mehrjährige Führungserfahrung in hervorgehobener Position in öffentlichen Unternehmen oder Verwaltungen der Planungs- und Bauwirtschaft werden erwartet. Die Anwendungssicherheit kaufmännischer oder kameraler Verfahren sind ebenso wie fundierte Kenntnisse des Bau- und Baunebenrechts von Vorteil.
Sie zeichnen sich durch nachgewiesene Führungskompetenz, hohe Innovationskraft, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz im Umgang mit Beschäftigten und Kunden sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen aus.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
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