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Professur (m, w, d) für die Studienfächer Polizei- und Verwaltungsrecht sowie Eingriffsrecht W 2 HBesG
Kassel
Aktualität: 27.02.2024

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27.02.2024, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Kassel
Professur (m, w, d) für die Studienfächer Polizei- und Verwaltungsrecht sowie Eingriffsrecht W 2 HBesG
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter www.hoems.hessen.de unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen in dem Studienfach Polizei- und Verwaltungsrecht. Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht. Zum Aufgabengebiet gehören neben der Lehre in den Fächern Polizei- und Verwaltungsrecht sowie Eingriffsrecht im Studiengang »Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst die Koordination und Vertretung der Fächer an der gesamten Hochschule, die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums und die Aktualisierung des Fachwissens sowie der Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst und die Mitwirkung an Prüfungen und der Betreuung von Bachelorarbeiten.
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Sollten die Voraussetzungen für die Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist auch eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis oder im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung möglich. Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und die dafür erforderliche pädagogische Eignung. Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion; darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, verlangt. Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen. Seitens der Hochschule wird Wert gelegt auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert. In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die über zwei juristische Staatsexamen verfügen, die jeweils mindestens mit der Note »befriedigend« abgelegt worden sind. Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.

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