Ausbildung finanzieren: Gibt es finanzielle Unterstützung für die erste oder zweite Ausbildung?

Die Kosten einer schulischen Ausbildung können unterschiedlich sein. Wenn Sie sich Gedanken über die Finanzierung Ihrer Ausbildung machen, dann sind Sie höchstwahrscheinlich dabei, sich für eine schulische Ausbildung zu bewerben. Das heißt, Sie werden die meiste Zeit in einer Schule verbringen. Diese sind meist private Bildungsträger und nicht selten kommt es vor, dass Sie für Ihre Ausbildung zahlen müssen, anstatt Geld zu verdienen.

Die Kosten einer schulischen Ausbildung können ganz unterschiedlich sein, aber Fakt ist nun einmal: Das Leben kostet Geld. Möglicherweise können Sie bei Ihren Eltern wohnen und so die Ausgaben größtenteils eindämmen. Das ist leider nicht immer möglich – was aber wirklich kein Grund ist, den Kopf in den Sand zu stecken. Es gibt noch weitere Wege, mit der Sie Ihre Wunschausbildung möglich machen können.

  • Nebenjob

    Wenn es Ihre Zeit erlaubt und Sie dadurch die Ausbildung nicht vernachlässigen, können Sie einen Nebenjob annehmen. Dieser ermöglicht Ihnen ein regelmäßiges Einkommen, bedeutet aber auch zusätzliche Belastung. Hier sollten Sie sich also wirklich sicher sein – auch wenn es viele vor Ihnen schon auf die Reihe bekommen haben.

  • Wohngeld

    Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie zwar nicht, dafür können Sie aber Wohngeld beantragen, insofern Sie nicht mehr bei Ihren Eltern leben und das nachweisen können.

  • Schüler-BAföG

    Sind Sie noch nicht 30 Jahre alt und handelt es sich um Ihre erste Ausbildung, können Sie das Schüler-BAföG beantragen. Das erhalten Sie monatlich. Es orientiert sich am Einkommen Ihrer Eltern – und muss bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

  • Kindergeld

    Bis zu einem gewissen Alter können Ihre Eltern Kindergeld für Sie beziehen. Leben Sie nicht mehr Zuhause, haben Sie natürlich Anspruch darauf – immerhin ist es da, um Ihr Leben zu finanzieren.

  • Sicherung des Lebensunterhalts

    Als Schüler/in können Sie Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beantragen.

  • Bildungskredit

    Sind Sie volljährig und noch nicht 36 Jahre alt, können Sie begleitend zum BAföG einen Bildungskredit aufnehmen. Dieser muss später allerdings zurückgezahlt werden.

  • Steuererstattung

    Bedenken Sie auch, dass Sie sich Fahrtkosten und sonstige Ausgaben, beispielsweise für Schulbücher, unbedingt erstatten lassen. Hierfür gibt es Softwares oder einen Steuerberater, der Ihnen unterstützend zur Seite steht.

  • Umschulung

    Handelt es sich um Ihre zweite Ausbildung, können Sie diese eventuell über die Bundesagentur für Arbeit finanzieren, indem Sie eine Umschulung machen.

  • Begabtenförderung

    Mit besonders herausragenden Noten und Leistungen können Sie eventuell ein Stipendium für die Ausbildungskosten beantragen. Ob es an Ihrer Berufsschule welche gibt und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie bei Ihrer Ausbildungsstätte.

Sie sehen also, der Wunsch nach einer schulischen Ausbildung muss nicht sofort wieder begraben werden. Informieren Sie sich, schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus und folgen Sie dann Ihren Träumen – am Geld sollte es wirklich nicht scheitern.

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