Dresscode am Arbeitsplatz – Was darf der Chef verlangen?

Jeden Tag dasselbe Outfit am Arbeitsplatz zu tragen stellt für die einen eine Entlastung dar, andere fühlen sich in ihrer Persönlichkeit eingeschränkt. Nicht nur bei Behörden oder Banken gilt eine vorgeschriebene Arbeitskleidung, auch in der Hotellerie und Gastronomie gehört Dienstkleidung zum Alltag. In vielen Branchen bietet ein Dresscode auch Orientierung, zum Beispiel im Gesundheitssektor. So erkennen Außenstehende sofort, wer Ihr Ansprechpartner – z.B. der zuständige Arzt – ist und wer nicht.

Hinsichtlich Kleidervorschriften am Arbeitsplatz gibt es Vor- und Nachteile, weshalb auch die Meinungen diesbezüglich stark auseinander gehen. Ein Vorteil von Arbeitskleidung oder Uniform kann sein, dass es Ihnen selbst Zeit und mitunter auch Geld erspart. Die morgendliche Überlegung vor dem Kleiderschrank, was Sie denn nun anziehen sollen, entfällt. Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, entfallen zudem Kosten für die vorgeschriebene Kleidung. Dies ist schonend für den Geldbeutel – im Hotel ist dies zum Beispiel der Fall. Lautet die Kleidervorschrift jedoch nur „schwarze Hose und weißes Hemd“, so müssen Sie mitunter selbst dafür aufkommen. Da es sich um Arbeitskleidung handelt, haben Sie hier jedoch die Möglichkeit der Steuerabsetzung.

Für Unternehmen stellt Dienstkleidung einen Vorteil dar, da Sie über das Tragen einerseits das Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter steigern und auf der anderen Seite Ihre Firmenidentität nach außen vermitteln können. 

Trotz der Vorteile ist ein Dresscode am Arbeitsplatz für viele ein Nachteil, vielleicht sogar Grund, einen Job nicht anzunehmen. Kleider machen Leute – durch Ihr äußeres Erscheinungsbild zeigen Sie Ihren Kollegen, Vorgesetzten und auch Kunden, wer Sie sind. Ein Dresscode schränkt Sie in Ihrer Persönlichkeit ein, in Uniform sind Sie nur einer von vielen, Ihr Wiedererkennungswert sinkt.

 

Doch wann ist eine Dienstkleidung eigentlich zulässig und gibt es Grenzen, die Ihr Chef beachten muss?

Arbeitskleidung im Büro ist zwar arbeitsrechtlich nicht geregelt, dennoch erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit zur Auferlegung einer Kleiderordnung, da hier das allgemeine Weisungsrecht gilt. Somit hat Ihr Chef die Möglichkeit, angemessene Kleidung vorauszusetzen, um die Wirkung des Unternehmens nach außen hin zu wahren. Hier entscheidet das Unternehmen, ob und inwiefern es betriebliche Interessen vor die persönlichen Rechte des Arbeitnehmers stellen möchte. Aus rein persönlichem Interesse kann ein Arbeitgeber jedoch nicht festlegen, welche Kleidung im Büro getragen werden muss. Für eine vorgeschriebene Arbeitskleidung muss ein berechtigtes Interesse bestehen, ob Sicherheit oder Hygiene oder auch ein einheitliches Erscheinungsbild gegenüber Außenstehenden. Doch auch ein Arbeitgeber, der eine bestimmte Arbeitskleidung vorgibt, hat sich an Vorschriften zu halten. So müssen beispielsweise im Unternehmen Umkleidemöglichkeiten bereitgestellt sein.

Daneben gibt es jedoch auch Berufe, in welchen weniger die Persönlichkeit, sondern die Funktion zählt, zum Beispiel bei Ärzten oder Beamten. Hier können sich Arbeitgeber der Kleidervorschrift nicht widersetzen. Weiterhin wenn es um Sicherheit geht: So kann der Arbeitgeber bei Arbeiten auf einer Baustelle ebenfalls Schutzkleidung zur Vorschrift machen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, für welche er Verantwortung trägt.

Wenn Sie noch mehr über das Thema Kleidung am Arbeitsplatz erfahren wollen, sollten Sie sich vom F.A.Z.-Podcast „Beruf & Chance“ die Folge „Was ziehe ich heute an?“ anhören. 

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