Sabbatical – der Arbeit und dem Stress entkommen

Neue Kraft tanken und mit frischen Ideen zurückkommen. Für viele reicht da der einfache Sommerurlaub nicht aus. Da hilft dann vielleicht mal ein Sabbatical. Immer mehr Arbeitgeber sind offener Ihren Angestellten ein Sabbatical gewährleisten. Doch dabei gibt es wichtige Dinge, die Unternehmen beachten müssen.

Was ist ein Sabbatical?

Beim Sabbatical handelt es sich in erster Linie um einen unbezahlten Sonderurlaub, den der Arbeitnehmer nach eigener Vorstellung gestalten kann. Der Zeitraum dauert von etwa einem Monat bis zu einem ganzen Jahr. Zur finanziellen Absicherung des Sonderurlaubs behält der Arbeitgeber ein Siebtel bis zu einem Drittel der Besoldung ein und spart die Summe für die Fortzahlung während des Sonderurlaubs auf einem Wertguthabenkonto an.

Rechtliche Grundlagen für das Sabbatical

Jeder Berufstätige kann in Deutschland ein Sabbatjahr einlegen. Arbeitnehmer haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Daher ist die Umsetzung oft schwierig oder unrealistisch. Für Beamte, Angestellte des Öffentlichen Dienstes sowie Lehrer ist der Sonderurlaub gesetzlich geregelt. Sie müssen ihr Sabbatical zwei bis sechs Jahre vor Antritt ankündigen.

Auch wenn es keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr gibt, existieren jedoch Gesetze, die einen zeitlich befristeten Ausstieg aus dem Job ermöglichen und erleichtern. Dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen folgte das Gesetz zur Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen. In beiden dieser Gesetze ist geregelt, wie man vereinbarte Arbeitszeit individuell verkürzt oder verlängert. Wenn der Arbeitgeber einen Antrag aus dienstlichen Gründen ablehnt, wird es schwierig das Sabbatjahr genehmigt zu bekommen.

Was gilt es beim Sabbatical zu beachten?

Während das Sabbatical bei Beamten eindeutig geregelt ist, müssen Unternehmen der freien Wirtschaft sich zwischen verschiedenen Finanzierungs- und Realisierungsmodellen entscheiden. Zur den Möglichkeiten zählen:

Sabbatical als unbezahlter Sonderurlaub

Hier nimmt sich der Arbeitnehmer ein Jahr unbezahlten Sonderurlaub und verzichtet somit auf die Entlohnung. Der Arbeitsvertrag tritt für diese Zeit außer Kraft, wodurch auch die Einzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber entfällt.

 

Langzeitarbeitskonto

Sofern der Arbeitnehmer Überstunden und nicht verbrauchte Urlaubstage auf seinem Langzeitarbeitskonto ansammelt, kann man diese für ein Sabbatical beanspruchen. Während dieser Zeit erfolgt also eine Gehaltszahlung, als auch eine Deckung der Kranken- und Rentenversicherung.

Lohnverzicht

Als Mitarbeiter können Sie Ihren vertragsgeregelten 40 Wochenstunden nachgehen, verzichten jedoch auf einen Teil des Gehalts und lassen sich nur 30 oder 20 Stunden ausbezahlen. Innerhalb von zwei bis drei Jahren haben Sie genug für Ihr Sabbatical angespart. Auch hier erfolgt während des Sonderurlaubs eine Fortsetzung der Entgeltzahlung und Kranken- und Rentenversicherung.

Kündigung

Dies ist die wohl drastischste Maßnahme. Sie lässt sich jedoch auf Seiten des Angestellten nicht immer vermeiden. Denn viele Nutzen das Sabbatical nur Neuorientierung und kündigen oftmals nach Ihrer Rückkehr.

In den meisten Unternehmen ist es Erfahrungs- oder Ermessenssache, ob das Sabbatical positiv gesehen wird oder nicht. Oftmals fällt größeren Unternehmen die Umsetzung flexibler Modelle leichter. Mit Ausnahme des Kündigungsmodells kehrt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Sabbaticals wieder zurück an den Arbeitsplatz, womit das Arbeitsverhältnis wieder normal in Kraft tritt, sofern dies in der vorangegangenen Vereinbarung nicht anders geregelt wurde.

Wenn Sie sich für ein Sabbatical interessieren, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber informieren. Viele Jungunternehmen sind überraschenderweise sehr offen dafür. Planen Sie Ihre Reise schon mal vor und sparen Sie bei den aktuellen Reiseangeboten von Expedia.

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