Definition: Beim Arbeitszeitkonto wird schriftlich oder elektronisch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit der vertraglich geregelten Arbeitszeit verglichen.
Erklärung Arbeitszeitkonto
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass man sich zu Beginn der Arbeitszeit an einem Zeiterfassungsterminal einstempelt und zum Feierabend wieder ausstempelt. Auch zu Pausen stempelt man sich aus und anschließend wieder ein, wenn diese Zeit nicht automatisch vom Arbeitszeitkonto der Arbeitnehmer abgezogen wird. So kann festgehalten werden, wie lange der entsprechende Mitarbeiter auf die Minute genau gearbeitet hat.
Auch Urlaube und Fehlzeiten durch Krankheit werden hier protokolliert – ebenso wie Überstunden. Diese Zeiten werden dann mit der vertraglich festgelegten Arbeitszeit verglichen und so bei verschiedenen Arbeitsmodellen (Gleitzeit z.B) überprüft. So ist ersichtlich ob der Arbeitnehmer Minusstunden gemacht hat oder gerade im Plus ist und diese Überstunden ausgezahlt bekommt oder einen Ausgleich machen darf.
Das ist ein weiterer Aspekt des Arbeitszeitkontos bei unterschiedlichen Arbeitsmodellen (Gleitzeit, Ampelsystem usw.): Es gibt in den meisten Unternehmen einen flexiblen Rahmen, indem die Arbeitnehmer sich mit ihrer Stundenzahl bewegen dürfen. Es ist also nicht schlimm, wenn man mal aufgrund einer Zahnreinigung eine Stunde früher geht. Man arbeitet dann zu einem anderen Zeitpunkt einfach eine Stunde länger oder nutzt ohnehin angesammelte Überstunden für solche Zwecke.
Gerade bei Schichtarbeit oder wechselnder Arbeitslage kann so ein Zeitarbeitskonto sinnvoll sein.
Rechtliches zum Arbeitszeitkonto
Da die Regelungen innerhalb der Unternehmen stark variieren können und unterschiedliche Modelle nicht gesetzlich geregelt sind, sollten alle internen Regelungen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und für jeden Mitarbeiter zugänglich sein.
Außerdem darf der Arbeitgeber nicht einfach so ein Arbeitszeitkonto einführen. Dazu muss eine rechtliche Grundlage bestehen – also eine Regelung durch Arbeitsverträge, eine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Bestimmungen
Dahingegen gesetzlich geregelt sind Arbeitszeiten, Pausen und weitere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer. Diese finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Auch zu beachten sind das Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Bei Mindestlohnarbeitenden ist außerdem das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten.
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