Als Bereitschaftsdienst bezeichnet man die Zeit, in der man auf Abruf für Notfallsituationen ist, ohne sich dabei unmittelbar am Arbeitsplatz zu befinden.
Bereitschaftsdienst gibt es in den verschiedensten Bereichen – nämlich immer dann, wenn eine Dienstleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit notwendig werden könnte. Das ist beispielsweise beim Schlüsselnotdienst, der Freiwilligen Feuerwehr oder bei Rettungssanitätern der Fall. Bei den entsprechenden Unternehmen wird dann ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, mit dem die Arbeitnehmer sich abwechseln.
Es gibt verschiedene Formen des Bereitschaftsdienstes, nämlich:
- die Rufbereitschaft,
bei der man nicht zwingend im Unternehmen sein, aber sich für einen eventuellen Einsatz bereithalten muss, bei dem es dann auch zeitnah zu erscheinen gilt. Diese Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit – tatsächliche Einsätze hingegen schon.
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- der Bereitschaftsdienst,
bei dem der Arbeitnehmer vor Ort oder in der Nähe ist und die anfallende Arbeit umgehend verrichten kann. Der Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit.
- der Bereitschaftsdienst,
- Die Arbeitsbereitschaft,
bei der der Arbeitnehmer anwesend ist und sofort reagieren können muss, falls etwas vorfällt. Generell gilt hier der Zustand „wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung“. Auch diese Bereitschaft zählt als Arbeitszeit.
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