Betriebsrat

Definition: Der Betriebsrat ist eine Institution, die die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und umgekehrt vertritt. Betriebsräte gibt es in Unternehmen, Konzernen und Betrieben. 

Erklärung 

Ein Betriebsrat hat verschiedene Aufgaben und Rechte, aber auch diverse Pflichten. Diese werden im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Übergeordnetes Ziel ist dabei allerdings immer, dass er die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. 

Die mitunter wichtigste Aufgabe des Betriebsrats ist es, dafür zu sorgen, dass sich an Vorschriften, Regeln und Normen gehalten wird und diese dauerhaft umgesetzt werden. Da er aber auch die Interessen der Mitarbeiter vertritt, zielen viele Pflichten und Rechte auf diesen Bereich ab. 

Weitere Aufgaben des Betriebsrats werden in § 80 BetrVG geregelt. Rechte und Pflichten sind teilweise auch durch das Gesetz geregelt, werden aber auch durch individuelle Bedürfnisse im Betrieb selbst bestimmt. 

Fakten zum Betriebsrat: 

    • Der Betriebsrat wird alle vier Jahre gewählt 
  • Es handelt sich um ein Ehrenamt 
    • Fehlendes Wissen kann durch Seminare erlangt werden 
    • Freistellung für Betriebsratsarbeit wird gewährleistet 
    • Vertritt vorranging Interessen der Arbeitnehmer  
    • Beantragt Maßnahmen für Belegschaft 
  • Verantwortlich für Jugend- und Auszubildendenvertretung 
    • Fördert Vereinbarkeit von Familie und Job 
    • Umweltschutz 
    • Einsatz für ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Benachteiligung oder mit ausländischer Herkunft 
    • Streitschlichtung 
  • Setzt Gleichberechtigung durch

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