Definition: Der Dienstplan ist eine Möglichkeit der Personaleinsatzplanung.
Erklärung
Dienstpläne kommen in etlichen Branchen zum Einsatz und sind in aller Regel verbindlich. Auch wenn der Arbeitgeber also bestimmen kann, wann und wie er seine Arbeitnehmer gerne einsetzen möchte, heißt das nicht, dass er damit freie Handhabe hat. Er wird vor allem durch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt, die Arbeitszeit pro Tag, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht- und Schichtarbeiten regelt. Nähere Erklärungen finden sich im ArbZG. Des Weiteren spielen in diese Regelungen auch Tarifverträge, Arbeitsverträge und etwaige Vereinbarungen hinein.
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