Elternzeit

Definition: Als Elternzeit bezeichnet man eine Zeitspanne unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Es besteht Rechtsanspruch. 

Erklärung 

Anspruch auf Elternzeit hat man dann, wenn man ein Kind bekommt. Dabei sind die Umstände ganz egal: Adoption, die Kinder des Lebensgefährten, Pflegekinder in Vollzeitpflege, Enkelkinder o.ä. zählt genauso, wie die Geburt des eigenen Kindes. Bis zum dritten Lebensjahr kann man sich freistellen lassen, um ganz für die Familie da zu sein. Während der Elternzeit arbeitet man also nicht, sondern kümmert sich ganz um das Kind. Da die Bezahlung zu dieser Zeit ausfällt, kann beispielsweise Elterngeld beantragt werden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, egal in welchem Arbeitsverhältnis er sich befindet. Ausnahmen und weiterführende Informationen entnehmen Sie dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

Beglücken Sie Ihren Nachwuchs mit Spielzeug von myToys und sparen Sie dank der myToys Gutscheine.