Kurzarbeit

Definition: Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitsstunden aufgrund von anhaltendem Arbeitsausfall. 

Erklärung 

Steht einem Unternehmen eine längere Zeit mit weniger Aufträgen, also eine anhaltende Situation von Arbeitsausfall, bevor, so kann es darauf zurückgreifen, das Personal in die Kurzarbeit zu schicken. So wird einerseits verhindert, dass Arbeitnehmer gekündigt werden müssen und andererseits kann die vorübergehende Zeit ohne größere Unternehmensschäden überbrückt werden.  

In dieser Zeit kann es sein, dass ein Teil der Mitarbeiter oder sogar alle sehr viel weniger oder gar nicht arbeiten. Um den Lohnausfall auszugleichen, kann eventuell über das Arbeitsamt das sogenannte Kurzarbeitergeld bezogen werden, das allerdings nur einen Teil des Gehaltes ausgleicht.  

Wer kann Kurzarbeit machen?  

Kurzarbeit ist generell ein Mittel, dass unter gegebenen Umständen jedem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Allerdings müssen Einigungen auf beiden Seiten getroffen werden – das heißt, der Arbeitgeber alleine darf zum Beispiel nicht entscheiden, dass Arbeitnehmer X und Y unentgeltlich in die Kurzarbeit gehen. Stattdessen muss ein beidseitig einvernehmliches Gespräch stattfinden, dass auf eine Einigung hinausläuft, die für beide Parteien gleichermaßen funktioniert. 

Für weiterführende Informationen und rechtliche Bestimmungen ist das BGB und SGB zu Rate zu ziehen. 

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