Nachtarbeit 

Definition: Von Nachtarbeit spricht man dann, wenn in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr gearbeitet wird. 

Regelung 

Nachtarbeit wird durch das Arbeitszeitgesetz, §2 und §6 geregelt. Dort findet man sowohl eine Definition als auch eine Information über den gesundheitlichen Aspekt und Rechte. Grundsätzlich darf jeder volljährige Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ohne Genehmigung der Behörde und ohne zwingende Erfordernis zur Nachtarbeit beordert werden. In der Schweiz und in Österreich gelten zur Nachtarbeit andere Regelungen als in Deutschland.

Pünktlich zur Nachtsschicht am Arbeitsplatz erscheinen mit einem Fahrrad von Bike24 und den Bike24 Gutscheincodes.