Definition: Als Reisekostenabrechnung bezeichnet man die Abrechnung aller Kosten, die während einer Dienst- oder Geschäftsreise entstanden sind.
Erklärung
In der Reisekostenabrechnung fasst der Arbeitnehmer alle Kosten zusammen, die ihm während einer Dienst- oder Geschäftsreise entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Verpflegungsmehraufwand usw.
Oftmals übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten – falls nicht, können diese anderweitig als Werbungskosten geltend gemacht werden, als Betriebsausgaben abgesetzt oder auch vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei zurückgezahlt werden.
Tipps
-
- Führung eines Fahrtenbuchs
-
- Reiseabrechnungen sind formlos. Es gibt keine gesetzliche Vorlage
-
- Pauschalbeträge ändern sich beinahe jedes Jahr und sollten immer überprüft werden
- Ob und wie eine Reiseabrechnung stattfindet, hängt auch von der individuellen Regelung im Arbeitsvertrag ab
-
- Zur Geltendmachung sollten unbedingt alle Rechnungen, Quittungen und Belege aufbewahrt und vor allem auch verlangt werden.
-
- Verpflegungsmehraufwand konsequent geltend machen, ebenso konsequent die Trinkgelder abrechnen
-
- Reiseroute geschickt wählen – wenn es in mehrere Länder geht, sollten Sie vor 24 Uhr in dem Land sein, für das die höhere Reisekostenpauschale bezahlt wird
- Mit Firmentarifen kann bei Hotels gespart werden