Reisekostenabrechnung

Definition: Als Reisekostenabrechnung bezeichnet man die Abrechnung aller Kosten, die während einer Dienst- oder Geschäftsreise entstanden sind. 

Erklärung  

In der Reisekostenabrechnung fasst der Arbeitnehmer alle Kosten zusammen, die ihm während einer Dienst- oder Geschäftsreise entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Verpflegungsmehraufwand usw.  

Oftmals übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten – falls nicht, können diese anderweitig als Werbungskosten geltend gemacht werden, als Betriebsausgaben abgesetzt oder auch vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei zurückgezahlt werden. 

Tipps 

    • Führung eines Fahrtenbuchs 
    • Reiseabrechnungen sind formlos. Es gibt keine gesetzliche Vorlage  
    • Pauschalbeträge ändern sich beinahe jedes Jahr und sollten immer überprüft werden 
  • Ob und wie eine Reiseabrechnung stattfindet, hängt auch von der individuellen Regelung im Arbeitsvertrag ab 
    • Zur Geltendmachung sollten unbedingt alle Rechnungen, Quittungen und Belege aufbewahrt und vor allem auch verlangt werden. 
    • Verpflegungsmehraufwand konsequent geltend machen, ebenso konsequent die Trinkgelder abrechnen 
    • Reiseroute geschickt wählen – wenn es in mehrere Länder geht, sollten Sie vor 24 Uhr in dem Land sein, für das die höhere Reisekostenpauschale bezahlt wird 
  • Mit Firmentarifen kann bei Hotels gespart werden