25 km
Direktorin bzw. Direktor (m/w/d) des Landesschulamtes (BesGr. B 3 LBesG LSA) 15.11.2024 Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Halle (Saale)
Weitere passende Anzeigen:

Ihre Merkliste/

Mit Klick auf einen Stern in der Trefferliste können Sie sich die Anzeige merken

1

Passende Jobs zu Ihrer Suche ...

... immer aktuell und kostenlos per E-Mail.
Sie können den Suchauftrag jederzeit abbestellen.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Sie erhalten passende Angebote per E-Mail. Sie können sich jederzeit wieder kostenlos abmelden.

Informationen zur Anzeige:

Direktorin bzw. Direktor (m/w/d) des Landesschulamtes (BesGr. B 3 LBesG LSA)
Halle (Saale)
Aktualität: 15.11.2024

Anzeigeninhalt:

15.11.2024, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Halle (Saale)
Direktorin bzw. Direktor (m/w/d) des Landesschulamtes (BesGr. B 3 LBesG LSA)
Aufgaben:
Leitung des Landesschulamtes; Sicherstellung der übertragenen Aufgaben; Weiterentwicklung der Aufgaben und des Profils des Landesschulamtes; dabei kommt der Aufgabenveränderung im Spannungsfeld zwischen der zunehmenden Eigenverantwortung von Schulleitungen und einer effizienten Weiterentwicklung der Schulaufsicht vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung und -steigerung eine besondere Bedeutung zu; Konzeptionelle Planung und Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse und -strukturen.
Qualifikationen:
Beamtinnen und Beamte müssen sich in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, LVO LSA oder in einer Laufbahn des Schuldienstes mindestens in einem Statusamt der Besoldungsgruppe A 16 befinden und die Zugangsvoraussetzungen für ein Amt mit leitender Funktion gemäß § 5 Abs. 3 LBG LSA erfüllen; Beamtinnen und Beamte anderer Dienstherrn müssen über eine gleichartige Laufbahnbefähigung verfügen; bewerbungsfähig sind nur Beamtinnen und Beamte, die ein Statusamt A 16 bzw. B 2 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit innehaben. Vor einer Übertragung des Amtes in Leitender Funktionen auf Probe werden diese statusamtsgleich in den hiesigen Landesdienst nach § 15 BeamtStG versetzt. Beschäftigte müssen über entsprechende Voraussetzungen auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften oder Lehramt verfügen und ein mindestens A 16 at entsprechendes Entgelt erhalten; Langjährige Leitungserfahrung als Leiterin/Leiter einer Organisationseinheit der Verwaltung. Erwartet werden darüber hinaus eine hohe Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, ausgeprägtes Führungspotential und -verhalten, ein sehr gutes Kommunikations- und Ausdrucksverhalten sowie überdurchschnittliches Planungs- und Organisationsverhalten und Denk- und Urteilsvermögen. Mehrjähriger Erfahrung in der Leitung bzw. stellvertretenden Leitung einer Behörde oder einer größeren Struktureinheit, Kenntnissen und Berufserfahrungen in der Schulverwaltung, Kenntnissen im öffentlichen Dienst- und Verwaltungsrecht sowie Der nachgewiesenen Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit und der erfolgreichen Implementation von Innovationen Bevorzugt berücksichtigt.

Berufsfeld

Bundesland

Standorte