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Hausmeister*in (d/m/w) für Flüchtlingsunterkünfte 05.07.2024 Stadt Melle Melle
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Hausmeister*in (d/m/w) für Flüchtlingsunterkünfte
Stadt Melle
Melle
Aktualität: 05.07.2024

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05.07.2024, Stadt Melle
Melle
Hausmeister*in (d/m/w) für Flüchtlingsunterkünfte
Ihre Aufgaben:
www.melle.info Stadt Melle 1972 zusammengewachsen aus den 56 selbstständigen Gemeinden des Landkreises Melle, gilt die Stadt Melle heute mit ihren acht Stadtteilen und einer Gesamtfläche von 254 km² als eine der größten Flächenstädte Niedersachsens. Rund 480 Mitarbeiter*innen kümmern sich in der Stadtverwaltung um die Belange der ca. 48.200 Einwohner*innen und prägen die Stadt Melle als Arbeitgeberin. Werden auch Sie Teil des Teams - wir freuen uns auf Sie! Die Stadt Melle sucht zum 01.10.2024 eine*n Hausmeister*in (d/m/w) für Flüchtlingsunterkünfte Die Aufgaben Gewährleistung der Verkehrssicherheit und gefahrlosen Nutzbarkeit der drei Meller Flüchtlingsunterkünfte inkl. regelmäßiger Überprüfung sowie kleiner Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen Pflege und Reinigung der Außenanlagen Unterstützung bei der Einrichtung von Wohneinheiten (z.B. Möbeltransport und -aufbau sowie Renovierungsarbeiten) Ansprechperson und Schnittstelle zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und Verwaltung sowie Koordination und Betreuung von Fremdfirmen Fahrdienste für Geflüchtete Ihr Profil Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung Motivation und Hilfsbereitschaft Offenheit und Verständnis gegenüber anderer Kulturen Fähigkeit zur Ableistung körperlich anspruchsvoller Tätigkeiten Führerschein der Klasse B Wünschenswert ist die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKWs mit entsprechender Entschädigung Engagierte und lösungsorientierte Arbeitsweise Das können Sie von uns erwarten Eine bis zum 31.03.2028 befristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche) Je nach Qualifikation eine Vergütung bis zur EG 5 TVöD Jahressonderzahlung und Leistungsprämie Mitarbeit in einem engagierten Team Weiterbildungsmöglichkeiten Betriebliches Gesundheitsmanagement (u. a. Firmenfitnessprogramm &\; Gesundheitstage) Fahrradleasing Zuschuss zum Jobticket Menschen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, dürfen gem. § 20 Abs. 8,9 IfSG nur dann in Geflüchtetenunterkünften tätig werden, wenn sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen können. Die Stadt Melle fördert Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und tritt für Geschlechtergerechtigkeit und personelle Vielfalt ein. Schwerbehinderte Bewerber*innen und gleichgestellte Bewerber*innen (Nachweis bei der Bewerbung bitte beifügen) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie uns gerne Ihre Bewerbung bis zum 28.07.2024 online über unser Karriereportal. Sie haben Fragen? Bei Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich gerne an Frau Hohmann, Tel.: 05422/965-484, E-Mail: m.hohmann@stadt-melle.de. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Mennemann, Tel.: 05422/965-376, E-Mail: karriere@stadt-melle.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stadt Melle, Sachgebiet Personal Schürenkamp 18, 49324 Melle

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