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Mitarbeiter*in für die Sachbearbeitung Stationäre Hilfen (z.B. Sozialpädagoge­­,­­ Heilpädagoge) 08.10.2024 Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
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Informationen zur Anzeige:

Mitarbeiter*in für die Sachbearbeitung Stationäre Hilfen (z.B. Sozialpädagoge, Heilpädagoge)
Schleswig
Aktualität: 08.10.2024

Anzeigeninhalt:

08.10.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Mitarbeiter*in für die Sachbearbeitung Stationäre Hilfen (z.B. Sozialpädagoge, Heilpädagoge)
Aufgaben:
Inobhutnahmen von Kindern, Jugendlichen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gemäß § 42 SGB VIII (ggf. in Zusammenarbeit mit dem ASD) vornehmen Rückführungsmöglichkeiten bei Jugendhilfemaßnahmen gemäß §§ 19, 34, 35 a SGB VIII erarbeiten, entwickeln, einleiten und durchführen Bei der Rückkehr von Kindern und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie mit dem ASD zusammenarbeiten und diesen einbeziehen Betreuungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Eingliederungshilfe (SGB IX) bei der Unterbringung/Betreuung von psychisch erkrankten Müttern weiterentwickeln Arbeit im Verlauf des Konzeptes zur Vermeidung von Fremdunterbringung dokumentieren (Heimvermeidung)
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen: Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung in Betracht) Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (z. B. Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften, bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) Kommunikationsvermögen Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung Fahrerlaubnis der Klasse B Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.

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