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Tierarzt (m/w/d) für Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung
Paderborn
Aktualität: 16.11.2024
Anzeigeninhalt:
16.11.2024, Kreis Paderborn
Paderborn
Tierarzt (m/w/d) für Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung
Aufgaben:
Im laufenden Tagesgeschäft steuern Sie die Überwachung von Tierseuchenbekämpfungsprogrammen und treiben aktiv Präventivmaßnahmen im Bereich der Tierseuchenbekämpfung voran.
Im Fall des Ausbruchs von Tierseuchen unterstützen Sie die Einsatzleitung und führen epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen von Tierbeständen durch.
Die regelmäßige Untersuchung von Tieren und tierischen Erzeugnissen, einschließlich der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen im nationalen und internationalen Waren- und Tierverkehr, wissen wir bei Ihnen in guten Händen.
Die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Bearbeitung tierschutzrechtlicher Erlaubnisse sowie Bauvorhaben von Tierhaltungen gehört ebenso zu Ihrem Aufgabenbereich.
Darüber hinaus wirken Sie im Rahmen eines wöchentlich wechselnden Rufbereitschaftsdienstes bei der Bearbeitung dringender Notfälle in allen Aufgabenbereichen des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit.
Qualifikationen:
Sie verfügen über die Approbation als Tierarzt/Tierärztin und idealerweise über die Laufbahnbefähigung für den tierärztlichen Dienst in der Veterinärverwaltung (LG 2.2) .
Sie besitzen einschlägige, mehrjährige Erfahrungen in der tierärztlichen Großtierpraxis.
Möglicherweise konnten Sie bereits Berufserfahrung in den Aufgabenbereichen Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz sammeln.
Sie überzeugen mit einem offenen und freundlichen Auftreten und behalten auch in herausfordernden Situationen den Überblick.
Eine zuverlässige, selbständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie eine hohe Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Sie besitzen einen routinierten Umgang mit den Fachanwendungen Balvi, TSN, Traces NT und HIT sowie mit den MS-Office-Anwendungen.
Sie verfügen über die Fahrerlaubnis der Klasse B. Dabei sind Sie bereit, Ihr privates KFZ gegen Erstattung der Kosten nach dem Landesreisekostengesetz einzusetzen.
Sie sind ebenfalls bereit, auch außerhalb der Rahmenarbeitszeit Termine wahrzunehmen.
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