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Informationen zur Anzeige:

Jurist*in/Verwaltungswissenschaftler*in als Sachgebietsleiter*in im Sachgebiet Ordnungs- und Widerspruchsverfahren des Bereichs Bauordnung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Hannover
Aktualität: 11.01.2025

Anzeigeninhalt:

11.01.2025, Landeshauptstadt Hannover
Hannover
Jurist*in/Verwaltungswissenschaftler*in als Sachgebietsleiter*in im Sachgebiet Ordnungs- und Widerspruchsverfahren des Bereichs Bauordnung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Aufgaben:
Leitung des Sachgebiets, insbesondere die Führung und Beratung der Mitarbeiter*innen Strukturierung, Festlegung und systematische Analyse der Arbeitsabläufe, auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung Regelmäßiges Führen von Besprechungen und Verhandlungen in rechtlich und tatsächlich besonders schwierigen und komplexen Verfahren Systematische Auswertung und Anwendung aktueller Rechtsprechung, insbesondere rechtlich schwieriger Fragen, in Bezug auf die Aufgaben des Sachgebiets
Qualifikationen:
Ein entsprechend abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium vorzugsweise in den Studienbereichen Rechtswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften Oder die Befähigung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste Oder der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zur Wahrnehmung von Führungs- und Schlüsselfunktionen bei der LHH bzw. vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen Weiterhin können sich auch Personen bewerben, die die oben genannten Qualifikationen nicht besitzen, aber über den erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs II oder einen gleichwertigen Abschluss wie z.B. einen Bachelor »Öffentliche Verwaltung« oder »Public Management« verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren vorewisen können. Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigen Entgeltgruppe, d.h. in E 12. Präzises Rollenverständnis als Führungskraft einer Gefahrenabwehrbehörde Führungskompetenz, Anleitungskompetenz und Teamfähigkeit Besondere Stressresistenz Verhandlungsgeschick und Gesprächsführungskompetenz Kompetenz, rechtlich komplexe Sachverhalte verständlich zu kommunizieren Kritikfähigkeit, auch bei öffentlicher Kritik Gender- und Diversitykompetenz Für die Arbeit ist das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich (Sprachniveau C1 des GER). Personen, die ihren Schulabschluss an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen diese Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.

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