Professur (m,w,d) für Verwaltungsrecht, Staat und Verfassung W 2 HBesG
Mühlheim
Aktualität: 25.09.2024
25.09.2024, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Mühlheim
Professur (m,w,d) für Verwaltungsrecht, Staat und Verfassung W 2 HBesG
Aufgaben:
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter https://hoems.hessen.de unter Studium, in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereiches Verwaltung zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen in den Studienfächern Verwaltungsrecht, Staat, Verfassung unter zusätzlicher Berücksichtigung von Kompetenzen im Bereich E-Government.
Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle.
Qualifikationen:
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang.
Sollten die Voraussetzungen für die Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist zunächst auch eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis oder im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung möglich.
Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und die dafür erforderliche pädagogische Eignung.
Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion; darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, verlangt.
Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen.
In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die über zwei juristische Staatsexamen verfügen, die jeweils mindestens mit der Note »befriedigend« abgelegt worden sind.
Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Verwaltung in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.
Wünschenswert sind praktische Erfahrungen mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Darüber hinaus wird eine aktive Forschungstätigkeit begrüßt.