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Professur für "Technische Mechanik im Maschinenbau"
Dortmund
Aktualität: 09.09.2023
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09.09.2023, Fachhochschule Dortmund
Dortmund
Professur für "Technische Mechanik im Maschinenbau"
Sie vertreten schwerpunktmäßig die Themen Statik, Festigkeitslehre und Dynamik als Teilgebiete der Technischen Mechanik.
Sie übernehmen Lehrveranstaltungen in der anwendungsorientierten Lehre in allen Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs in deutscher oder englischer Sprache. Sie sind zudem bereit, weitere Grundlagenfächer zu vertreten.
Sie wirken an der Weiterentwicklung und Betreuung des Studienangebotes in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit und beteiligen sich aktiv an der Konzeption fachspezifischer neuer Lehrkonzepte, beispielsweise durch ELearning- Angebote oder Ansätze des anwendungsbezogenen Lernens.
Sie beteiligen sich am Technologietransfer und an der projektorientierten Lehre, Forschung und Entwicklung. Die Hochschule bietet in diesem Zusammenhang interessante Förderprogramme an und verfügt über ein eigenes Promotionskolleg.
Sie wirken engagiert in der Selbstverwaltung des Fachbereichs und in Gremien der Hochschulverwaltung mit.
Sie setzen innovative Ideen für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben um und zeigen den Einklang von Forschung und Lehre.
Sie haben ein Hochschulstudium der Ingenieurwissenschaften, idealerweise mit dem Schwerpunkt im Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Verfahrenstechnik oder in der Fahrzeugentwicklung absolviert und verfügen über eine einschlägige Promotion, vorzugsweise im Bereich der ausgeschriebenen Professur.
Sie besitzen fundierte praktische Erfahrungen in fachspezifischen Berechnungsmethoden. Wünschenswert sind Kenntnisse im Anlagenbau, im Apparate- und Rohrleitungsbau, in der Finite-Elemente-Methode, in der Bruchmechanik oder in verwandten Bereichen.
Sie haben einschlägige Erfahrungen im Bereich der Lehre.
Sie haben Freude an der Weitergabe praxisorientierter und anwendungsbezogener Kenntnisse in Lehre und Forschung.
Sie arbeiten innovations- und teamorientiert.
Sie beherrschen die deutsche und englische Sprache in Wort und Schrift.
Sie sind erfahren in der Akquise, Beantragung und Bearbeitung sowie im Management von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
Ihre Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 Hochschulgesetz NRW. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr überschritten haben, werden Sie i.d.R. im privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt.
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