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Arbeitsgruppenleitung (w/m/d) im Bereich Leitungskoordinierung
Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister
Duisburg
Aktualität: 16.07.2025

Anzeigeninhalt:

16.07.2025, Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister
Duisburg
Arbeitsgruppenleitung (w/m/d) im Bereich Leitungskoordinierung
Über uns:
Duisburg - kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Aufgaben:
  • Die Stelle umfasst die Leitung der Arbeitsgruppe »Leitungskoordinierung« und spielt, durch die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen für z. B. die Netze Duisburg, die Wirtschaftsbetriebe Duisburg und den Breitbandausbau, eine zentrale Rolle im Baustellenmanagement der Stadt Duisburg. Diese Genehmigungen sind erforderlich für jede Baumaßnahme, die eine Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen verursacht.
  • Zu den Aufgabenschwerpunkten der Arbeitsgruppenleitung gehört u. a. die
  • Federführende Verantwortung und Vertretung der Leitungskoordinierung bei Großprojekten
  • Verantwortung für die Beantwortung aller fachlichen
  • Fragestellungen/Belange von übergeordneter Bedeutung im Bereich der Leitungskoordination
  • Arbeitsverteilung innerhalb des Teams und Sicherstellung der fristgerechten Erledigung der Aufgaben, Priorisierung von Aufgaben, Überprüfung der Arbeitsqualität
  • Weiterentwicklung der Softwarenutzung Via Baustelle, Entwicklung von Schulungskonzepten und Wissensdatenbanken
  • Sicherstellung der Kommunikation / Austausch in der Arbeitsgruppe, Förderung und Entwicklung einer kooperativen Teamkultur
  • Verantwortlichkeit für die Führung, Steuerung sowie die Zielerreichung des Bereiches
  • Sicherstellung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes in der Arbeitsgruppe
Qualifikationen:
  • Für Beamtinnen und Beamte:
  • Die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1)
  • Und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
  • Für Beschäftigte:
  • Verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II)
  • Oder erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt
  • Oder eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) mit juristischer Prägung/Vertiefung; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor
  • Oder eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
  • Fähigkeit, Mitarbeitende zu motivieren, zu führen sowie eigenständiges Handeln dieser zu fördern
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. Straßen- und Wegegesetz NRW, Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, Gebührengesetz NRW, Verwaltungszustellungsgesetz NRW, Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW, Telekommunikationsgesetz, DigiNetz-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz, technische Vorschriften zur Verlegung von Leitungen) sind wünschenswert
  • Überzeugungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Entscheidungsfreude und Verantwortungsbereitschaft
  • Ausgeprägtes Maß an Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
  • Belastbarkeit, Resilienz, sowie die Fähigkeit, sich schnell in komplexe Sachverhalte und Rechtsgebiete einzuarbeiten
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Sehr gute Kenntnisse in Outlook/OneNote/Word, gute Kenntnisse in Excel/PowerPoint
  • Kenntnisse der Software Via Baustelle oder einer vergleichbaren Software sind wünschenswert
  • Abschluss einer Personalentwicklungsmaßnahme für Führungskräfte ist wünschenswert, bzw. die Bereitschaft an dieser Maßnahme teilzunehmen
  • Über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
Wir bieten:
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • Tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • Eine qualifizierte Personalentwicklung
  • Eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • Attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits
Weitere Informationen:
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg ( www.duisburg.de/frauenbuero ) besonders berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.

Berufsfeld

Bundesland

Standorte

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