Schwanger – Und jetzt? So teilen Sie es Ihrem Chef mit

Sie sind endlich schwanger und freuen sich. Sie erzählen jedem voller Begeisterung davon, sind überglücklich und können es noch gar nicht recht in Worte fassen, da drängt sich auch schon der Gedanke an Ihren Arbeitsplatz in Ihren Kopf. Und an Ihren Chef. Dem Sie ja bald mitteilen müssen, dass Sie schwanger sind. Wie wird er reagieren? Wie sage ich es Ihm am besten? Das sind wohl die zwei häufigsten Fragen, die im Zusammenhang damit aufkommen. Leider sagt das viel über den deutschen Arbeitsmarkt und die Firmen aus, wenn Frauen Angst davor haben, offen mit ihrer Schwangerschaft umzugehen. Der richtige Zeitpunkt muss gefunden werden, man muss sich gut darauf vorbereiten. All diese Gedanken und das, weil der Chef vielleicht mit Unverständnis reagiert oder es der Arbeitnehmerin vielleicht sogar zum Vorwurf macht. Hierbei sollten Sie jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass Sie während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden können – Schwangere unterstehen nämlich dem Kündigungsschutz. 

Tatsächlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitnehmer mitzuteilen, dass Sie schwanger sind. Es handelt sich dabei um eine Soll-Vorschrift, kein Muss. Natürlich kann die Entscheidung, es so lange wie möglich zu verheimlichen zu weiterer Missgunst seitens des Arbeitgebers führen. Verständlicherweise – denn er muss Elternzeit und Mutterschutz planen, müsste Sie als werdende Mutter vielleicht sogar vor bestimmten Arbeiten schützen und hat vielleicht Planungen, die jetzt erstmal im Sande verlaufen. 

Zumindest letzteres Problem ist eigentlich nicht Ihres – aber trotzdem will es wohl überlegt sein, wann Sie Ihren Chef einweihen. Viele Frauen warten das erste Trimester ab, weil es noch zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen kann. Sollten Sie jedoch in einem Beruf tätig sein, der körperlich belastend für Sie und das Baby ist, müssen Sie schon eher an den Chef herantreten und ihm mitteilen, was Sache ist. Andernfalls gefährden Sie Ihre eigene Gesundheit und die des Kindes.  

Anders sieht es aus, wenn man Ihnen Ihre Schwangerschaft nicht ansieht und Sie in keinem solchen Beruf tätig sind. Theoretisch können Sie Ihr Kind bis zur Geburt geheim halten – ob das so empfehlenswert ist, ist allerdings die andere Frage.  

 

Überlegen Sie sich, was Sie sich selbst wünschen würden und reden Sie dann als allererstes mit Ihrem Chef, bevor Sie es den Kollegen anvertrauen. Eventuell verlangt Ihr Arbeitgeber einen Nachweis, diesen müssen Sie dann auch erbringen. Entstehen Ihnen dabei jedoch Kosten, fallen diese nicht Ihnen, sondern Ihrem Arbeitgeber zu Lasten. 

Übrigens: Auch im Bewerbungsgespräch müssen Sie keine Auskunft darüber geben. Tatsächlich ist es sogar rechtlich nicht zulässig, Sie nach einer Schwangerschaft zu fragen. Sie müssten also auch nicht wahrheitsgemäß antworten. Etwas anders sieht es nur aus, wenn die Schwangerschaft Ihre Arbeitskraft zu naher Zeit beeinträchtigen würde. Beispielsweise, wenn Sie als Model anfangen wollen oder als Tänzerin. Dann ist die Frage seitens des Arbeitgebers zulässig und muss auch wahrheitsgemäß beantwortet werden.  

Letztendlich liegt es also ganz bei Ihnen, wie Sie vorgehen wollen. Setzen Sie auf Ehrlichkeit und lassen Sie sich keinesfalls ein schlechtes Gewissen einreden. Gehen Sie mit erhobenem Kopf in das Gespräch und stehen Sie für sich selbst ein. Nur so können Sie sicherstellen, dass man Sie, Ihren Standpunkt und Ihre Entscheidungen respektiert.  

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