So finanzieren Sie eine kostenpflichtige schulische Ausbildung

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Um später in einem bestimmten Beruf arbeiten zu können, ist zunächst eine angemessene Ausbildung notwendig. Diese kann, je nach Berufswunsch, ganz unterschiedlich aussehen. Bei einigen ist es zum Beispiel notwendig, die Schulbank noch einige Jahre länger zu drücken. Allerdings sind nicht alle schulischen Ausbildungsberufe kostenfrei; die aller wenigsten sogar. Anstatt also ein Gehalt zu bekommen, müssen Sie die Schule auch noch dafür bezahlen, dass Ihnen Wissen vermittelt wird und Sie einen angemessenen Abschluss bekommen. 

Das hat den großen Nachteil, dass Sie anderweitig dafür Sorge tragen müssen, die Ausbildung und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Viele greifen dann darauf zurück, nebenbei noch arbeiten zu gehen und sich so das nötige Geld dazuzuverdienen. Das ist nur in den seltensten Fällen die ideale Maßnahme, denn durch die vielen Arbeitsstunden gerät die eigentliche Ausbildung schnell aus dem Fokus. Die Wahrscheinlichkeit schlechter Noten und Leistungen steigt.  

 

Da Ausbildungsbeihilfe nicht an Auszubildende gezahlt wird, die eine kostenpflichtige schulische Ausbildung machen (Ausnahme: Altenpfleger!), sollten Sie sich nach Alternativen umsehen. Folgende Möglichkeiten haben Sie dabei:  

  • Schüler-BAföG 
    Sind Sie noch keine 30 Jahre alt, können Sie diese Leistung beantragen, wenn Sie mindestens zwei Jahre Ausbildung vor Ihnen haben. Da es sich um BAföG handelt, muss die Förderung früher oder später zurückgezahlt werden. Auch gilt Sie nur für die erste Ausbildung und wird zusätzlich am Einkommen der Eltern bemessen. 
  • Wohngeld 
    Um Wohngeld zu beantragen, brauchen Sie den Ablehnungsbescheid der Berufsausbildungsbeihilfe und einen Nachweis darüber, dass Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. Erst dann können Sie es beantragen. 
  • Stipendium 
    Manche Schulen vergeben Stipendien an besonders gute Auszubildende. Ob Ihre Berufsschule darüber verfügt und wie man diese erhält, erfahren Sie direkt vor Ort. 
  • Umschulung 
    Manchmal ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit die neue Ausbildung bezahlt. Dafür gibt es aber strenge Auflagen – die Sie am ehesten bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle erfahren. 
  • Bildungskredit 
    Wer volljährig ist, kann einen Bildungskredit aufnehmen und diesen zusätzlich zum BAföG nutzen, um die Ausbildung zu zahlen.
  • Kindergeld 
    Da Sie dieses bis zum 25. Lebensjahr während der ersten Ausbildung weiterhin erhalten, sollten Sie es auch unbedingt nutzen – und ggf. beantragen. 
  • Sicherung des Lebensunterhalts 
    Sie können einen Antrag darauf stellen – das sieht das zweite Sozialgesetzbuch so vor und sollte, falls möglich und notwendig, auch unbedingt genutzt werden. 

Trotz all dieser Möglichkeiten kann es sein, dass es am Ende des Tages trotzdem nicht genug Geld ist. In diesem Falle sollten Sie sich darüber informieren, was Sie steuerlich geltend machen können und vor allem wie. Über diesen Weg können Sie noch einmal einige Einsparungen machen und sich die Ausbildung am Ende doch ermöglichen.  

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