Was macht ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?
Nach dem Studium stehen Absolventen in aller Regel vor der Frage, wo sie arbeiten möchten. Wie wäre es mit einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter? Je nach Abschluss bieten sich ihnen verschiedene und auch unterschiedlich viele Möglichkeiten. Vor allem bei flexiblen Studiengängen wie BWL besteht die Auswahl aus vielen Variablen, denn Sie können in unendlich vielen Positionen, Unternehmen, sogar Branchen arbeiten. Der erste Blick führt dann meist in die Ferne, wenn es um die Stellensuche geht.
Doch wieso nicht an der Uni bleiben? An Universitäten, Instituten und Forschungseinrichtungen können Absolventen als wissenschaftliche Mitarbeiter anfangen. Auch dort sind die Möglichkeiten beinahe unbegrenzt. Basierend auf dem, was Sie mitbringen, können Sie eine Vielzahl von Aufgaben an unterschiedlichen Orten übernehmen. Welche Karrierechancen und welches Gehalt Sie erwarten können, wenn Sie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten.
Aufgaben
Der Begriff wissenschaftlicher Mitarbeiter ist sehr allgemein gehalten. Er beschreibt auch nur ganz allgemein einen Mitarbeiter an einer Universität oder Einrichtung, der in der Forschung und Lehre unterstützt. Nicht selten beginnen Sie nach dem Studium mit Verwaltungs- oder Hilfstätigkeiten. Welche Aufgaben Sie aber genau übernehmen, hängt auch von dem ausgewählten Fachbereich ab. Dieser wiederum ergibt sich oft aus den Studiengängen, die Sie belegt haben. So kann die wissenschaftliche Mitarbeit im Personalmanagement einer Hochschule erfolgen oder aber im Innovationsmanagement eines Forschungslabors. Auch Wirtschaftspsychologie oder Führung und Leadership sind denkbare Arbeitsbereiche. Wer gut mit Menschen umgehen kann und gern mit jungen Erwachsenen arbeitet, kann die Betreuung von Studierenden und ihren studentischen Arbeiten übernehmen. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter kann sich aber auch als Organisationstalent beweisen und in der akademischen Selbstverwaltung mitwirken, oder etwa sein Fachwissen einbringen, indem er bei der Erstellung von Lehrinhalten mitwirkt. Auch die Organisation von Online-Vorlesungen und Webinaren oder das Qualitätsmanagement sind denkbare Arbeitsaufgaben für Ihr Angestelltenverhältnis an einer Universität oder Forschungseinrichtung.
Ausbildung und Studium
Absolventen können sich direkt nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium als wissenschaftliche Mitarbeiter bewerben. Meistens reicht ein Bachelorabschluss allerdings nicht aus und es wird der Master von Ihnen erwartet. Viele wissenschaftliche Mitarbeiter waren während des Studiums bereits wissenschaftliche Hilfskräfte. Die Erfahrungen aus dieser Tätigkeit nützen Ihnen natürlich und verbessern auch Ihre Qualifikation, selbst wenn die Aufgaben später andere sind. Haben Sie früher vorrangig die Professoren unterstützt, werten Sie später vielleicht mehr wissenschaftliche Studien aus, unterrichten in Vorlesungen und Seminaren oder führen eigene Versuche durch. Bedenken Sie auch die weiteren Aufstiegsmöglichkeiten, nämlich Promotion und Habilitation. Es steht Ihnen frei, später Privatdozent mit anschließender Professur zu werden. Doch eins ist klar: Da die Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten vorausgesetzt wird, ist ein Quereinstieg ohne studentische Laufbahn definitiv nicht möglich.
Neben Ihrer Fachkenntnis und der Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten verlangt Ihnen eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter auch persönliche Fähigkeiten ab. Sie sollten hohe Arbeitsmengen nicht scheuen und sich gut konzentrieren können. Vor allem die Arbeit mit Studierenden setzt außerdem Einfühlungsvermögen und auch Lehrkompetenz voraus.
Karriere und Gehalt
Ob man sich für einen Beruf entscheidet, hängt natürlich auch von den späteren Verdienstmöglichkeiten ab. Werden Sie an Universitäten und Forschungsinstituten tätig, ist Ihr Gehalt meist tariflich festgelegt und richtet sich nach Ihrer Qualifikation und Erfahrung. Für letztere sehen die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Bund und Kommunen sogenannte Erfahrungsstufen vor, die Ihr Gehalt erheblich steigern. In den Ländern gilt entsprechend der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die einzige Ausnahme ist Hessen, das mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat, den TV-H.
Meistens können Sie der Stellenbeschreibung entnehmen, nach welchem Tarif eine Einrichtung Sie bezahlt. An den Hochschulen oder Universitäten gilt immer der TV-L bzw. TV-H. Wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten werden meist in EG 13 eingruppiert, maximal in EG 15, also mit ungefähr 4.000 bis 4.900 Euro in der ersten Erfahrungsstufe. Erreichen Sie die höchste Entgelt- und die höchste Erfahrungsstufe, können Sie mit einem Gehalt von bis zu 7.000 Euro rechnen. Erfahrungsstufe 6 erreichen Sie aber meist frühestens nach 15 Jahren. In außeruniversitären Forschungseinrichtungen können Sie je nach externer Finanzierung und je nachdem, ob TV-L, TV-H oder TVöD Anwendung finden, oft mit der Besoldungsgruppe A 13 gemäß Bundesbesoldungsgesetz für Beamte rechnen. Das bedeutet, Sie steigen mit einem Gehalt von mindestens 3.500 Euro ein. Bei einer Professur erhalten Sie je nach Bundesland etwa 4.219 Euro in Hessen. Mit 4.909 Euro erhalten Sie in Baden-Württemberg am meisten. Nicht unerheblich sind auch die Zuwendungen, die Sie neben Ihrem Gehalt verhandeln können. Als Student profitieren Sie dafür noch von Rabatten und können sparen, wenn Sie zum Beispiel PC- oder Druckerzubehör online bestellen. Damit können Sie sich dann optimal auf Ihren Abschluss vorbereiten.