Was macht eigentlich ein Diplom-Rechtspfleger?

Dieser Beruf gehört sicher mit zu den unbekanntesten, aber nicht zu den langweiligsten Berufen. Haben Sie schon einmal einen Diplom-Rechtspfleger gesehen? Wo arbeiten diese überhaupt und was sind Ihre Aufgaben? 

Zunächst einmal werden Diplom-Rechtspfleger nach ihrem Studium in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Sie widmen sich dem Grundbuchrecht, dem Registerrecht, innerhalb dessen sie fast alle Einträge in Register übernehmen, oder in Nachlasssachen. Mit einem Aufbaustudium können sie sogar die Anwaltslaufbahn einschlagen. Da Rechtspfleger in direktem Kontakt mit vielen Bürgern stehen und dabei die Justiz repräsentieren, sollten sie immer auf dem neuesten Stand sein. Diese Ausbildung ist also direkt mit kontinuierlicher Weiterbildung verbunden, da sich im dynamischen Rechtssystem mit der Zeit auch vieles ändert. Wie Sie Rechtspfleger werden können, welche Aufgaben und welches Gehalt Sie erwarten.

Tätigkeit

Was ist ein Rechtspfleger genau? Als Rechtspfleger sind Sie Beamter des gehobenen Dienstes und im Gegensatz zu den anderen Berufen der übrigen Verwaltungen ein ganz selbstständiges Organ der Rechtspflege. Sie können und müssen gerichtliche Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen, genau wie Richter. Sie sind in der Sache also unabhängig und nicht an Weisungen gebunden – sondern nur dem Gesetz unterworfen. Und dieses sollten Sie genau kennen sowie auszulegen wissen.

Wer Rechtspfleger ist, hat eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Je nachdem, an welchem Gericht oder in welcher Staatsanwaltschaft Sie tätig werden und welches Fachgebiet Sie besonders interessiert, können Ihre Aufgaben ganz anders aussehen. Eins der abwechslungsreichsten, aber auch schwierigsten Gebiete ist das Grundbuchrecht. Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum müssen geprüft und entschieden werden. Zwangsversteigerungen und die Zwangsverwaltung von Grundstücken sind wirklich kein leichtes Unterfangen und verlangen Rechtspflegern ausgezeichnete Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts ab, damit sie die Gerichtstermine in eigener Verantwortung durchführen können.

Im Registerrecht zum Beispiel sind sie hingegen für die Eintragungen im Handelsregister zuständig und nehmen auch Einträge und Änderungen in allen anderen öffentlichen Registern, etwa dem Genossenschafts- und Vereinsregister, vor. Weiter können sie Nachlasssachen bearbeiten, wenn es um das Erbe geht. Sie können Termine zur Eröffnung von Testamenten leiten und Erbscheine erteilen. So divers die Bereiche des Rechts sind, so unterschiedlich kann der Alltag eines Rechtspflegers aussehen. Dabei sollten Sie keine Angst davor haben, sich durch Anträge und Gesetze zu arbeiten – hier sollten Sie Papierkram idealerweise lieben. Weiter sollten Sie entscheidungsfreudig und verantwortungsbewusst sein und zudem sehr viel soziales Verständnis gegenüber ihren Klienten haben. Immerhin leisten Sie einen signifikanten Beitrag zum Rechtsfrieden, indem Sie das Vertrauen der Bürger in das Funktionieren der Justiz stärken – und das jeden Tag.

 

Ausbildung

Für die Ausbildung angehender Rechtspfleger gelten einige Voraussetzungen. Vor Ihrem Vorbereitungsdienst auf die Rechtspfleger-Laufbahn legen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ab. Wer die besteht, natürlich studierfähig ist, einen Eid ablegt und zu jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einsetzt, kann an der Hochschule sein Studium beginnen. Allerdings muss man bei Beginn höchstens 39 Jahre, bei der Verbeamtung auf Probe noch nicht 42 Jahre alt sein (Ausnahmen gelten). Dieses dauert in der Regel drei Jahre. Auch ein duales Studium an einer Fachhochschule ist eine beliebte Option. Die Ausbildung erfolgt insgesamt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieses Beamtenverhältnis endet nach der bestandenen mündlichen Prüfung mit dem akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger (FH). Bei entsprechenden Leistungen ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe kommen und Ihnen das Amt des Justizinspektors zuteilwird. Überstehen Sie drei Jahre Probezeit, kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.

Gehalt

Als Rechtspfleger werden Sie gemäß dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) entlohnt. Je nach Bundesland und Besoldungsgruppe variiert ihr Gehalt entsprechend. Sie beginnen in der Regel in der Besoldungsgruppe A9 mit circa 2.300 Euro brutto im Monat. Mit der Zeit sind auch Gehälter um etwa 5.000 Euro möglich. Bedenken Sie, dass Sie als Beamter geringere Abgaben haben und dadurch ihr Nettogehalt üppiger ausfällt. Da Beamte keine Arbeitnehmer sind und theoretisch nicht arbeitslos werden können, zahlen sie nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Außerdem verpflichtet sich der Staat als ihr Dienstherr, auch nach deren Ausscheiden im Alter für Beamte zu sorgen, sodass keine Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Bedenken Sie aber, dass Sie sich privat kranken- und pflegeversichern können oder unter Umständen sogar müssen und dementsprechende Beiträge fällig werden. Da dieses Thema viele Anwärter beschäftigt, finden Sie hilfreiche Ratgeber günstig online.

Karrieremöglichkeiten

Alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, die auf der Karriereleiter noch höher steigen möchten, können sich nach mindestens zwei Jahren im Rechtspflegedienst und bei persönlicher und fachlicher Eignung zunächst als Justizinspektor, oder auch für die Amtsanwaltslaufbahn qualifizieren. Für Letzteres können Sie die Ausbildung in der Amtsanwaltschaft absolvieren und anschließend im Amtsgericht arbeiten. An Verhandlungen teilnehmen, Anklagen erheben und die Staatsanwaltschaft in der gerichtlichen Hauptverhandlung vertreten. Alternativ können Sie das dreimonatige Aufbaustudium des Justizmanagements ablegen. Wer dort eine leitende Funktion als Referent der Justizverwaltung erhält, kann mit etwas Glück den Aufstieg in den höheren Justizverwaltungsdienst schaffen. Ohne weitere Prüfung kann man dann sogar Regierungsrat, -oberrat oder -direktor werden. Der Weg ist anstrengend und aufwendig, aber möglich und lohnt sich alle mal. Der Verdienst läge als Regierungsdirektor im Schnitt bei immerhin 100.000 Euro im Jahr.

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