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Leitung (w/m/d) für die Abteilung 7 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Borna
Aktualität: 29.06.2024

Anzeigeninhalt:

29.06.2024, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Borna
Leitung (w/m/d) für die Abteilung 7 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Ihre Aufgaben:
Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter umweltbezogener Pflichten besser nachzukommen. Damit werden zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen. Das BAFA nimmt als durchführende Behörde vielfältige Prüf- und Kontrollaufgaben wahr: Es prüft die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten in Unternehmen auf Antrag Betroffener und im eigenen Ermessen und berücksichtigt entsprechende Hinweise; Es geht Verstößen gegen das Gesetz nach und reagiert ggf. auch mit Zwangs- und Bußgeldern; Es prüft die jährlich von erfassten Unternehmen zu erstellenden Berichte zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten; Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht es Handreichungen. Sie übernehmen die Leitung dieser Abteilung mit u. a. den folgenden Tätigkeiten: Führung der Mitarbeitenden und der Abteilung Weiterentwicklung der konzeptionellen Aufstellung der Abteilung und der Strategie zur erfolgreichen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, auch mit Blick auf künftige EU-Vorgaben Fachliche Verantwortung für die Implementierung der Aufgaben sowie Weiterentwicklung der notwendigen Strukturen und Verfahrensabläufe Austausch und Kommunikation mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und mit Stakeholdern Da die Abteilung 7 derzeit die einzige Abteilung des BAFA in Borna ist, übernehmen Sie bis auf Weiteres auch die Standortleitung in Borna.
Das bringen Sie mit:
Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist (w/m/d) mit zwei mindestens befriedigenden juristischen Staatsexamen oder verfügen über einen überdurchschnittlichen Masterabschluss der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften, Public Administration oder über einen vergleichbaren Studienabschluss. Sie verfügen über mehrjährige Führungserfahrung in einer Leitungsfunktion. Sie verfügen über Erfahrungen bei der Etablierung von Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Wünschenswert sind Kenntnisse über die Inhalte und Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Des Weiteren verfügen Sie idealerweise über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Menschenrechtsschutzes. Erfahrungen beim Aufbau von Organisationseinheiten sowie in den Bereichen Risikomanagement, Compliance, CSR/​Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Umgang mit europäischen und internationalen Unternehmensstrukturen sind von Vorteil. Sie sind eine engagierte und leistungsbereite Persönlichkeit mit der ausgeprägten Fähigkeit zur vertrauensvollen, kooperativen und konstruktiven Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Sie zeichnen sich durch eine moderne, teamorientierte Mitarbeiterführung aus, motivieren und fördern Ihre Mitarbeitenden und sind darüber hinaus bereit, sich auch fachlich in neue Sachverhalte einzuarbeiten. Sie äußern sich mündlich und schriftlich adressatengerecht, strukturiert und präzise. Zudem zeichnen Sie sich durch ein freundliches sowie serviceorientiertes Auftreten aus und verfügen über ein besonders ausgeprägtes Maß an Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit. Sie bringen Sensibilität für Gleichstellungsfragen mit sowie gender- und interkulturelle Kompetenz. Arbeitserfahrungen im behördlichen Umfeld werden begrüßt. Ein grundsätzliches Verständnis für die digitalen Anforderungen unserer Zeit sowie zu modernen Kooperationsformen runden Ihr Profil ab. Neben der deutschen Sprache beherrschen Sie die englische Sprache verhandlungssicher. Die Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen im In- und Ausland wird vorausgesetzt. Voraussetzung für die Tätigkeitsübernahme ist die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG).

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