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Professur Textildesign im Kontext von Genderforschung
Mönchengladbach
Aktualität: 08.11.2024

Anzeigeninhalt:

08.11.2024, Hochschule Niederrhein
Mönchengladbach
Professur Textildesign im Kontext von Genderforschung
Aufgaben:
Vertretung des Lehr- und Forschungsgebiets des Textildesigns in den deutsch- und englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik Vermittlung von fachspezifischen Inhalten sowie soziokulturellen, ästhetischen, ökologischen, ökonomischen und technologischen Zusammenhängen bei der Betreuung von Kollektionsentwicklungen Innovative und zukunftsorientierte Entwicklung des Designfelds, Gendergerechtigkeit, Diversity und Nachhaltigkeit und angewandte künstliche Intelligenz Betreuung Studierender in individueller und engagierter Form und mit hoher Präsenz Erschließung und anwendungsnahe Umsetzung von Forschungsvorhaben einschließlich des industriellen Transfers, eingebettet in das Forschungsinstitut für Textil- und Bekleidung der Hochschule Niederrhein (FTB) Im Bedarfsfall Lehrexport in andere Studiengänge der Hochschule
Qualifikationen:
Sie besitzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Textildesign, Design oder Industriedesign mit dem Schwerpunkt Textil sowie eine einschlägige Promotion oder eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und können zusätzliche künstlerische Leistungen nachweisen. Sie können besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden nachweisen, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, erworben wurden. Gemäß den besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Professur können an die Stelle der letztgenannten Voraussetzung zusätzlich wissenschaftliche Leistungen (z. B. wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung) treten. Herausragende künstlerische und anwendungsbezogene Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Gestaltung textiler Produkte Kenntnisse der künstlerischen Grundlagen (wie z. B. Naturzeichnen) und methodischen Verfahren vom Textilentwurf bis zur analogen und digitalen Umsetzung und Simulation textiler Produkte unter Berücksichtigung industrieller Produktionstechniken Kenntnisse über die Integration von KI-Technologien in den Designprozess, Kenntnisse im Erarbeiten von Designkonzepten im Kontext mit der Nachhaltigkeit textiler Produkte und einer zirkulären Textilwirtschaft Erfahrung bei der Einwerbung von Projekten, Drittmitteln oder der Ausrichtung von Messen, Ausstellungen und Modenschauen Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten Sichere Kommunikation in deutscher und englischer Sprache auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Sie verfügen über ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Interdisziplinäre Projektarbeiten im Rahmen der technischen und managementorientierten Studiengänge des Fachbereiches, ebenso wie Projektkooperationen mit der Industrie Bearbeitung von Forschungsprojekten, auch im Rahmen der Masterstudiengänge im europäischen und internationalen Umfeld Kenntnisse in interdisziplinären Design-Sparten wie Automotive Interior Design oder 3D-Druck Nachweise der erfolgreichen Führung von interdisziplinären Arbeits- oder Forschungsgruppen Veröffentlichungen (Fachzeitschriften, Social Media, Trendvorträge und Weiteres) Engagement für den Aufbau und das Management unserer Materialbibilothek Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG): Abgeschlossenes Hochschulstudium; Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird; Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das den o. g. Fächern entspricht. Gemäß den besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Professur können an die Stelle der letztgenannten Voraussetzung zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z. B. wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Beschäftigte an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung) treten. Abweichend von den beiden zuletzt genannten Einstellungsvoraussetzungen kann auch eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist. Der Nachweis der zusätzlichen künstlerischen Leistungen wird in der Regel durch besondere Leistungen während einer fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit erbracht, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

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