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Professur für Volkswirtschaftslehre und Regionalentwicklung (W2)
München
Aktualität: 06.12.2024

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06.12.2024, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Volkswirtschaftslehre und Regionalentwicklung (W2)
Aufgaben:
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers
Qualifikationen:
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in der Volkswirtschaftslehre und vermitteln diese den Studierenden in unseren grundständigen und weiterführenden Studiengängen. Dabei verfügen Sie über Fachkompetenz in diesen Gebieten: Angewandte Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Mikroökonomie, Tourismusökonomie oder Regionalökonomie, Empirische ökonomische Analysen. Von Vorteil ist darüber hinaus Expertise in den Bereichen: Regionalentwicklung bzw. Regionalmanagement, Tourismus- oder Regionalförderung. Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Sie sind eine Persönlichkeit, die gerne zielorientiert arbeitet, innovationsfreudig agiert, empathisch und offen kommuniziert, gerne interdisziplinär zusammenarbeitet. Bei Vorliegen einer Habilitation oder gleichwertigen wissenschaftlichen Leistungen ist die Betreuung von Promotionen im Rahmen des hochschulübergreifenden Promotionszentrums CARRI möglich. ein abgeschlossenes Hochschul­studium vorzugsweise im Bereich Volkswirtschaftslehre pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschul­bereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außer­hochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

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