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Dozentur (m­­,­­w­­,­­d) für Psychologie 25.09.2024 Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) Wiesbaden
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Dozentur (m,w,d) für Psychologie
Wiesbaden
Aktualität: 25.09.2024

Anzeigeninhalt:

25.09.2024, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Wiesbaden
Dozentur (m,w,d) für Psychologie
Aufgaben:
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter https://hoems.hessen.de unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen im Studienfach Psychologie. Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Stressbewältigung, Umgang mit Aggression, Umgang mit Menschen mit psychischen Störungen eine wichtige Rolle. Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studienfächer sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.
Qualifikationen:
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Dozentur sind in § 111 Abs. 6 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten müssen neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich ein ihren Lehraufgaben entsprechendes Hochschulstudium für o.a. Dozentur der Psychologie, ein Diplom oder einen Master in Psychologie, pädagogische Eignung und eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Vor ihrer Einstellung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sollen sie im öffentlichen Dienst tätig gewesen sein. Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen.

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