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W2-Professur mit dem Fachgebiet Wirtschaftsinformatik 06.09.2024 Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Gießen
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W2-Professur mit dem Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Gießen
Aktualität: 06.09.2024

Anzeigeninhalt:

06.09.2024, Technische Hochschule Mittelhessen (THM)
Gießen
W2-Professur mit dem Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Aufgaben:
Engagement und Initiative an der Hochschule und intensive Betreuung der Studierenden (damit verbunden die Bereitschaft zur Wohnsitznahme im Raum Gießen) Kontinuierliche Weiterbildung in Fachwissenschaft und Hochschuldidaktik Beteiligung an internationalen Aktivitäten der Hochschule Übernahme von Verantwortung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung Bereitschaft zur Forschung und Einwerbung von Drittmitteln Lehrveranstaltungen an allen Hochschulstandorten (bei entsprechendem Bedarf) Hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule
Qualifikationen:
Die Technische Hochschule Mittelhessen gehört zu den größten Hochschulen angewandter Wissenschaften in Deutschland. Zur Verstärkung unseres Kollegiums suchen wir eine Persönlichkeit mit fundierter Praxiserfahrung im Bereich Wirtschaftsinformatik, insbesondere in der Entwicklung und Nutzung betrieblicher Anwendungssoftware. Sie/Er hat das Berufungsgebiet in Forschung und Lehre (auch in den Grundlagenveranstaltungen) zu vertreten. Voraussetzung sind Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden - nach Möglichkeit nachgewiesen - sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen. Als Technische Hochschule steht der Praxisbezug im Fokus der Ausbildung der Studierenden, so dass erfolgreiche einschlägige praktische Tätigkeiten in der Industrie bzw. in der industrienahen Forschung, beispielsweise in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, unabdingbar sind. Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

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