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Projektleitung (m/w/d) Sonderbauwerke
Düsseldorf
Aktualität: 05.10.2024
Anzeigeninhalt:
05.10.2024, Landeshauptstadt Düsseldorf
Düsseldorf
Projektleitung (m/w/d) Sonderbauwerke
Aufgaben:
Als Mitarbeiter*in im Fachbereich Sonderbauwerke realisieren Sie anspruchsvolle Baumaßnahmen und tragen zur geordneten Abwasserbeseitigung und den Gewässerschutz bei.
Planung und Bauüberwachung beim Neubau und der Instandsetzung abwassertechnischer Anlagen
Übernahme von Projektleitungsaufgaben sowie Ausschreibung von Ingenieur- und Bauleistungen
Wirtschaftsplanung, Termin- und Kostenkontrolle sowie Verhandlungen mit Behörden, Ingenieurbüros, Baufirmen und sonstigen Projektbeteiligten
Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Bürger*inneninformationsveranstaltungen und Vorstellung der Projekte in politischen Gremien
Übernahme der Bauherrenfunktion im Sinne der Baustellenverordnung für das jeweilige Projekt
Wahrnehmung des BIM-Managements für das jeweilige Projekt.
Qualifikationen:
Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikation oder staatlich geprüfte Techniker*innen und Meister*innen aus dem oben genannten Fachbereich mit langjähriger Berufserfahrung
gute Kenntnisse der HOAI und der VOB sind wünschenswert
Erfahrungen in der BIM-Anwendung sind wünschenswert
Fach- und organisationsübergreifendes Denken, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit
Sichere Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens C1-Niveau) sowie der deutschen Fachbegriffe
Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B.
Gehören Sie zum Personenkreis der Techniker*innen oder Meister*innen, ist eine Eingruppierung in EG 12 TVöD abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und müsste noch einmal abschließend geprüft werden, wenn wir uns für Sie entscheiden. Gegebenenfalls kann aus tarifrechtlichen Gründen die Eingruppierung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen.
Voraussetzung für die Eingruppierung in die EG 12 ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Eine Eingruppierung kann daher bis zum Erreichen dieser Voraussetzung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen.
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