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W2-Professur für Sozialpolitik und demokratische Partizipation (m/w/d) 12.12.2024 Berufsakademie Sachsen Breitenbrunn
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W2-Professur für Sozialpolitik und demokratische Partizipation (m/w/d)
Breitenbrunn
Aktualität: 12.12.2024

Anzeigeninhalt:

12.12.2024, Berufsakademie Sachsen
Breitenbrunn
W2-Professur für Sozialpolitik und demokratische Partizipation (m/w/d)
Aufgaben:
Die Bewerbenden sollten sowohl die Lehre im Modul zur Sozialpolitik eigenständig vertreten als auch in anderen Modulen im Studiengang Soziale Arbeit Impulse zu sozial-, jugend-, familien- und bildungspolitischen Grundsatzfragen setzen. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Selbstverwaltung des Studiengangs wird ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft, den Studiengang Soziale Arbeit weiterzuentwickeln. Die Bewerbenden sollen in den folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung nachweisen: Fachbezogene Kenntnisse der sozialpolitischen Grundlagen Sozialer Arbeit Kompetenzen im Bereich der politischen Bildung Demokratieförderung und -kompetenzentwicklung In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner, sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges »Soziale Arbeit« werden vorausgesetzt.
Qualifikationen:
Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen: abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Sozial- oder Geisteswissenschaften, vorzugsweise Soziale Arbeit), pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

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