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Fachhochschule Dortmund

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Professur für "Software- und Systemarchitektur"
Dortmund
Aktualität: 02.12.2024

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02.12.2024, Fachhochschule Dortmund
Dortmund
Professur für "Software- und Systemarchitektur"
Aufgaben:
Als zukünftige Stelleninhaberin oder zukünftiger Stelleninhaber vertreten Sie das Fachgebiet in Lehre und angewandter Forschung und engagieren sich in der Weiterentwicklung innovativer Lehrformate in deutscher und englischer Sprache. Erwartet wird der Auf- und Ausbau von Forschungs- und Transferaktivitäten. Sie übernehmen Lehrveranstaltungen aus dem Grundlagen- und im Wahlpflichtbereich in der anwendungsorientierten Lehre der Bachelor- und Master-Studiengängen des Fachbereichs. Sie sind bereit, Veranstaltungen auch in englischer Sprache durchzuführen. Sie setzen innovative Ideen für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben um und zeigen den Einklang von Forschung und Lehre.
Qualifikationen:
Sie verfügen über einen facheinschlägigen Hochschulabschluss im Bereich Informationstechnik, Elektrotechnik, Informatik, Softwareengineering/Softwaretechnik oder eng verwandten Gebieten. Sie weisen Ihre Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten durch eine mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossene Promotion nach. Sie bringen Ihre anwendungsbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen aus mindestens einem der folgenden Fachgebiete in Lehre und Forschung ein: - Softwarearchitekturen für Edge/Cloud-Computing - Softwareentwicklung für eingebettete Systeme und/oder Echtzeitsysteme - Verfahren und Konzepte der funktionalen Sicherheit und/oder IT-Sicherheit - Künstliche Intelligenz in der Informationstechnik Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen aus einem der folgenden Bereiche: - Methoden der Softwareentwicklung, beispielsweise agile Entwicklung, modellbasierte Entwicklung, Automatisierung von Entwicklungsprozessen, DevOps - Entwicklung von Systemarchitekturen, beispielsweise mit Virtualisierung und Microservices Sie sind erfahren in der Beantragung und Bearbeitung sowie im Management von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ihre Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 Hochschulgesetz NRW. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr überschritten haben, werden Sie i.d.R. im privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt.

Berufsfeld

Bundesland

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