Das müssen Sie über Ihre Urlaubstage wissen

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So sehr Sie Ihren Job auch mögen – der Urlaub ist für die meisten Beschäftigten dennoch die schönste Zeit. An den freien Tagen dürfen Sie nicht nur, Sie sollen sich sogar von der Arbeit erholen. Was Sie tun, um neue Kraft zu tanken, ob Sie zum Beispiel verreisen oder lieber zu Hause entspannen, bleibt Ihnen überlassen. Während des Urlaubs sind Sie als Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt – und zwar bezahlt. Darauf haben Sie in Deutschland gemäß Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch. Auch, wenn Sie in Teilzeit, in einem Minijob oder in einem Praktikum arbeiten. Dieser Urlaub dient der Erholung und Ihrem gesundheitlichen Wohlbefinden. Wie viel Urlaub Sie haben, wann Sie ihn nehmen können und was Sie dabei beachten müssen.

Das Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt für alle Beschäftigten und umfasst unter anderem Ihren Mindesturlaubsanspruch, den Zeitpunkt, in dem Sie Urlaub nehmen können, sowie die Übertragbarkeit von Urlaubstagen auf das nächste Kalenderjahr. Außerdem enthält es Regelungen für die Fälle, dass Sie im Urlaub krank werden oder Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Natürlich regelt es auch die Höhe des Entgelts während Ihres Urlaubs. Grundsätzlich können Arbeitgeber Sie besserstellen, als das Gesetz es vorsieht, aber nicht schlechter. Viele Tarifverträge oder Vereinbarungen in der freien Wirtschaft sind großzügiger gestaltet und sprechen den Beschäftigten zum Beispiel mehr Urlaubstage pro Jahr zu als Ihnen laut Gesetz zustünden.

Urlaubstage: So berechnen Sie die Anzahl

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr zu, wenn Sie an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Wenn Sie an fünf Tagen arbeiten, sind es 20 Urlaubstage. Da viele Arbeitnehmer auch an Samstagen zur Arbeit müssen, gelten außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen alle anderen Tage als Werktage – auch Samstage. Dass viele Beschäftigte trotzdem mehr Urlaubstage haben, liegt daran, dass ihnen in ihren Arbeits- oder Tarifverträgen mehr zugestanden wird.

Teilurlaub bei neuem Job

Wie sieht es aber aus, wenn Sie mitten im Jahr ein neues Arbeitsverhältnis beginnen? Dann berechnet sich Ihr Urlaubsanspruch aus der Zahl Ihrer Urlaubstage laut Vertrag oder Gesetz geteilt durch zwölf Mal die Monate, die Sie in diesem Kalenderjahr in diesem Unternehmen beschäftigt sind. Beginnen Sie im Oktober einen neuen Job, arbeiten Sie drei Monate bis zum Jahresende. Ihre 20 Urlaubstage teilen Sie durch zwölf und multiplizieren Sie mit drei. Sie haben in diesem Jahr dann drei Zwölftel Ihres Jahresanspruches, folglich fünf Urlaubstage. Diese dürfen Sie auch während der Probezeit nehmen. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit haben Sie unabhängig von der Dauer der Probezeit den vollen Urlaubsanspruch.

Sonderreglungen für Jugendliche unter 18 Jahren finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für Beschäftigte, die noch nicht 16 Jahre alt sind, gelten mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage.

Urlaubstage bei Teilzeit- und Minijob

Für Mitarbeiter in Teilzeit oder auf geringfügiger Basis gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Beschäftigte in Minijobs haben ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen. Das BurlG sieht vor, dass Sie entsprechend Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit anteiligen Teilurlaub haben. Per Gesetz sind das vier Wochen oder 24 Werktage. Dabei kommt es nicht auf die Stunden, sondern die Tage an, die pro Woche gearbeitet werden. Arbeitet ein Minijobber an sechs Tagen in der Woche, stehen ihm mindestens 24 Tage Urlaub zu. Sind es weniger Tage pro Woche, wird ihre Anzahl mit 24 multipliziert und dann durch sechs geteilt. Bei einer Fünf-Tage-Woche können Sie mit 20 multiplizieren und durch fünf teilen. Wo Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaubstage haben als gesetzlich vorgeschrieben, müssen diese Teilzeitkräften und Minijobbern auch entsprechend gewährt werden.

Die gleiche Regelung gilt für Praktikanten, allerdings nicht für Pflichtpraktika zum Beispiel während des Studiums. Bei diesen findet das BurlG keine Anwendung. Kulante Chefs geben Studierenden meistens trotzdem ein paar Tage frei.

Wer entscheidet, wann Sie Urlaub haben?

Ob Sie Urlaub nehmen dürfen, entscheidet nach Ihrem Antrag immer Ihr Arbeitgeber. Einen Anspruch auf Urlaub in einem bestimmten Zeitraum haben Sie nicht. Laut BurlG muss der Arbeitgeber Ihre Urlaubswünsche aber berücksichtigen. Seine Aufgabe ist es, die Abwesenheiten innerhalb seines Teams zu koordinieren, sodass der betriebliche Ablauf weitergehen kann. Er kann Eltern mit Kindern aber zum Beispiel bei Urlaubswünschen in den Ferien bevorzugen. Außerdem soll er Ihren Urlaub möglichst zusammenhängend gewähren, damit Sie sich auch wirklich erholen können. Was Sie verlangen können, ist laut § 7 I 2 BurlG, dass Ihnen im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Urlaub gegeben wird.

Was, wenn Sie im Urlaub krank werden?

Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, sollten Sie Ihrem Chef dies sofort mitteilen und ein ärztliches Attest vorlegen. Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit während Ihres Urlaubs bekommen Sie einen Urlaubstag zurück und können diesen entsprechend nachholen. Einfach dranhängen geht allerdings nicht. Den nächsten Urlaub müssen Sie wie gewohnt bei Ihrem Vorgesetzten beantragen.

Urlaubstage zusammenhängend nehmen

Sie kennen sicher die Diskussionen im eigenen Team, wenn jeder gern drei oder vier Wochen Sommerurlaub am Stück hätte oder alle kombinieren, mit welchen Brückentagen man möglichst lange am Stück frei bekommen könnte. Werden Sie sich nicht einig, entscheidet am Ende der Chef. Er darf abwägen, welchen Mitarbeitenden er zusammenhängenden Urlaub gewährt und welchen nicht oder nur einen kürzeren. Die Intention ist natürlich, dass soziale Interessen abgewogen werden.

Am besten stimmen Sie sich daher schon früh mit den anderen ab, wenn Sie gern mehrere Urlaubstage zusammenhängend nehmen möchten. Bei einer Vollzeitstelle muss Ihr Arbeitgeber Ihnen mindestens einmal zwölf Tage Urlaub am Stück gewähren. Immerhin tritt der Erholungseffekt, um den es ja geht, erst nach einer Weile ein.

Haben Sie Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Ob Ihnen unbezahlter Urlaub gewährt wird, etwa wenn Sie einen wichtigen Termin wahrnehmen müssen, aber keine Urlaubstage mehr übrig haben, liegt allein im Ermessen Ihres Arbeitgebers. Handelt es sich nicht um einen Grund für Sonderurlaub oder Bildungsurlaub, entscheidet er selbst über Ihre unbezahlte Freistellung. Ein einzelner Tag Freistellung lässt sich natürlich leichter realisieren als ein Sabbatjahr.

 

Wann gibt es Sonderurlaub?

Für einige besondere Ereignisse, darunter schöne und ganz und gar nicht schöne, haben Sie gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Anspruch auf Sonderurlaub. Solche Anlässe können die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes, Ihr Umzug, aber auch ein Sterbefall oder die Teilnahme an einer Beerdigung sein. Obwohl der Sonderurlaub im BGB verankert ist, fehlen dort konkrete Angaben zu den akzeptierten Gründen oder der Dauer. Meistens werden Tarifverträge, individuelle Verträge oder Betriebsvereinbarungen hierzu konkreter. Sobald Sie wissen, dass Sie einen Grund für Sonderurlaub haben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben, damit er Ihnen diesen genehmigt.

Darf man Ihnen den Urlaub streichen?

Urlaubsanträge, die einmal genehmigt wurden, bleiben auch genehmigt. Beide Parteien müssen sich dann verbindlich an die Planung halten. Das heißt, weder Sie dürfen kurzfristig davon zurücktreten, noch darf Ihr Chef Ihnen den Urlaub streichen. Auch Kürzen, indem er Sie etwa früher zurück zur Arbeit ordert, ist unzulässig. Ausnahmen werden nur bei zwingender betrieblicher Notwendigkeit ohne Alternativen gemacht. Tritt so ein Fall ein, muss Ihnen der Arbeitgeber eventuelle Umbuchungs- oder Stornogebühren, Fahrtkosten oder die Mehrkosten, wenn Sie Ihren Urlaub zum Beispiel in eine teurere Saison verschieben müssen, vollständig ersetzen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich, wenn Sie Flüge oder Hotels buchen, auf flexible Storno-Möglichkeiten zu achten. Buchen Sie online bei Opodo, können Sie oft auch kurz vor der Reise noch günstig oder sogar kostenlos stornieren. Außerdem können sich Reiserücktrittsversicherungen besonders für Sie lohnen.

Darf ein Unternehmen Betriebsferien festlegen?

Wenn Ihr Unternehmen über den Sommer oder zwischen den Jahren den Betrieb für ein paar Tage oder Wochen einstellt, müssen Sie Ihren Urlaub in diese Betriebsferien legen. Gerade in Schulen, Kindergärten und -tagesstätten während der Ferien und in vielen produzierenden Unternehmen ist das oft Standard. Wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist und der Betriebsrat, falls vorhanden, einverstanden ist, können Betriebsferien also durchaus festgelegt werden. Sie haben allerdings ein Recht darauf, einen wesentlichen Teil außerhalb dieser Betriebsferien frei zu verplanen. Als Richtwert sollten Ihnen mindestens zwei Wochen frei zur Verfügung stehen.

Darf man Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen?

Prinzipiell sollten Sie Ihren Jahresurlaub auch innerhalb des aktuellen Kalenderjahres nehmen, denn wenn es im Vertrag nicht anders geregelt ist, verfallen Ihre Urlaubstage ansonsten am Jahresende. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen wiederum ermöglichen, Ihren Urlaub zu nehmen und sich dabei angemessen von der Arbeit zu erholen. Doch manchmal kommen betriebliche oder auch persönliche Gründe wie Krankheit in die Quere und erfordern, dass Sie in Absprache mit Ihren Vorgesetzten ein paar Tage mit ins nächste Jahr nehmen. Den übertragenen Urlaub sollten Sie dann aber bis 31. März des nächsten Jahres nehmen, sonst verfällt er wirklich, wenn nicht erneut wichtige Gründe vorliegen. Nehmen Sie jetzt also noch Ihre letzten Urlaubstage und erholen Sie sich gut.

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