Missstände im Unternehmen – warum Mitarbeiter lieber schweigen
Verstöße gegen Vorschriften, Missachtung von Gesetzten, Mobbing am Arbeitsplatz – laut mehrerer Studien hat in Deutschland bereits jeder vierte Arbeitnehmer innerlich gekündigt. Aus Angst, den eigenen Job zu riskieren, schweigen viele Mitarbeiter und nehmen die Situation hin, wie sie ist, anstatt aktiv etwas dagegen zu unternehmen. Denn sie wissen, dass sie irgendwann sowieso kündigen werden.
Warum schweigen Mitarbeiter lieber, als Probleme aktiv zu beseitigen?
Ein Grund für das Schweigen und entsprechende Dulden von Missständen oder Fehlverhalten ist, dass viele Arbeitnehmer befürchten, durch die Meldung ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie möchten nicht als Nörgler gelten und sich schon gar keine Chancen am Arbeitsmarkt verbauen. Zudem sorgen sich viele, dass eine Meldung an einen Vorgesetzten ein Zeichen mangelnden Respekts sein könnte. Ihnen könnte Illoyalität gegenüber dem eigenen Team oder Arbeitgeber vorgeworfen werden und sie haben Angst, nicht ernst genommen zu werden. Oftmals wissen sie auch schlichtweg nicht, wem sie ihre Bedenken melden können.
Fehlverhalten und Missstände werden außerdem häufig nicht gemeldet, wenn sie nicht im eigenen Arbeitsbereich vorkommen. Dadurch betrachten Arbeitnehmer eine Meldung nicht als ihre Aufgabe. Neue Mitarbeiter gehen häufig auch davon aus, dass solche Situationen einfach „normal“ sind, da sie es nicht anders kennen gelernt haben.
Was Arbeitnehmer tun können
Je nach Ausmaß des Fehlverhaltens oder Missstandes können Mitarbeiter selbst Folgendes tun: Sprechen Sie den Kollegen direkt an, der sich falsch verhalten hat und suchen sie ein klärendes Gespräch. Vielleicht teilen weitere Kollegen Ihre Ansicht. Sollten Sie bei einem persönlichen Gespräch keinen Erfolg haben, können Sie im nächsten Schritt Ihren Vorgesetzten auf die Missstände aufmerksam machen. Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat, kann sich auch an diesen gewendet werden. Sollte der Arbeitnehmer auch hier keinen Erfolg haben, kann er sich – je nach Schwere des Missstandes – an eine Behörde oder Berufsgenossenschaft wenden. Je nach Verstoß durch den Arbeitgeber, droht diesem nämlich ein Bußgeld bis hin zur Schließung bzw. Stilllegung des Betriebes. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er bereits intern Kontakt gesucht hat.
Was Unternehmen tun können
Mitarbeiter, die von einer Situation oder einem Zustand im Unternehmen genug haben, wenden sich an Ihre Vorgesetzten oder direkt an die Geschäftsleitung. Doch oftmals stoßen sie dort auf taube Ohren oder leere Versprechen, woraus Frustration oder Kündigung resultieren. Unternehmen sollten daher eine offene Unternehmenskultur fördern. Mitarbeiter sollten immer das Gefühl haben, dass Ihre Bedenken ernst genommen werden und auch, dass etwas dagegen unternommen wird. Um Missstände zu vermeiden, sollte es Richtlinien geben und Schulungen, damit diese entsprechend eingehalten und gelebt werden können. Da viele Mitarbeiter sich nicht trauen, Ihre Bedenken auszusprechen, empfiehlt sich ein anonymes Meldesystem. Dies kann in Form eines Briefkastens in den Büroräumen oder auch digital ermöglicht werden. Besonders hilfreich ist hier ein 2-Wege-System, z.B. in Form eines anonymen Chats, über den ein direkter Austausch erfolgen kann.
Zufriedene und motivierte Mitarbeiter sollten immer im Interesse des Unternehmens liegen, denn glückliche Mitarbeiter arbeiten gerne – auch über die Mindesterwartungen hinaus – und setzen sich zudem aktiver für den Erfolg des Unternehmens ein. Mitarbeiterzufriedenheit kann sich auch im Recruiting widerspiegeln, denn zufriedene Mitarbeiter ziehen tendenziell mehr Bewerber an. Auf Arbeitgeber-Portalen haben aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer die Gelegenheit, eine Bewertung abzugeben. Unternehmen, die hier gut abschneiden, sind am Arbeitsmarkt im Vorteil.
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