Leiharbeit: Vor- und Nachteile

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Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich geregelt. Wie Zeitarbeit funktioniert und welche Gesetzesänderungen Missbrauch verhindern, lesen Sie hier.

Chance auf Festanstellung oder Instrument der Ausbeutung und des Lohndumpings – die Arbeitnehmerüberlassung ist und bleibt umstritten, obwohl sie seit Jahrzehnten zu den gängigen Personaldienstleistungen zählt. Wie genau das Instrument der Zeitarbeit funktioniert und wie der Gesetzgeber gegen dessen Missbrauch vorzugehen versucht – das erfahren Sie hier.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?

Mit dem Begriff Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man ein sogenanntes Überlassungsverhältnis zwischen drei Akteuren: dem Verleiher, dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer.

Bei dem auch unter den Namen Leiharbeit oder Zeitarbeit bekannten Vorgang überlässt der Verleiher – in der Regel ein Personaldienstleister – seinen (Leih-)Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen, dem Entleiher, zur Erbringung von Arbeitsleistung.

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen: Dieses ist für die Zahlung des Gehalts, den Urlaub und die krankheitsbedingten Ausfälle des Arbeitnehmers zuständig.

Kein Arbeitsverhältnis besteht hingegen zwischen Arbeitnehmer und Entleiher. Trotzdem arbeiten Leiharbeiter im Unternehmen ihres Entleihers und sind in Bezug auf die Arbeit an die Weisungen des Entleihers gebunden.

Vertraglich aneinander gebunden sind Entleiher und Verleiher.

Vorteile und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung – für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer

Beim Thema Arbeitnehmerüberlassung gehen die Meinungen stark auseinander: Für Kritiker bietet die Leiharbeit dem Arbeitnehmer nur niedrige Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen und das Risiko, mit einer ungewissen beruflichen Zukunft leben zu müssen.

Für Befürworter stellt sie ein Sprungbett in ein reguläres Arbeitsverhältnis und ein wirksames Instrument dar, um saisonale Auftragsspitzen in der Produktion in den Griff zu bekommen.

Fest steht: Die Arbeitnehmerüberlassung hat Vor- und Nachteile, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Vorteile und Nachteile für den Arbeitgeber

Vorteile

  • Arbeitgeber können mit Leiharbeitern flexibel auf Auftragsspitzen und Auftragsflauten reagieren.
  • Sie haben geringere Personalkosten, da die Leiharbeiter meist günstiger sind.
  • Auch die Kosten für Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren fallen weg.

Nachteile

  • Leiharbeiter können aufgrund ihrer prekären vertraglichen Situation weniger motiviert und produktiv sein. Das führt zu Ausfallzeiten.
  • Zeitarbeiter sind nicht in ihrem Leih-Betrieb verwurzelt, identifizieren sich nicht mit ihm und fühlen sich dem Entleiher gegenüber nicht verpflichtet.
  • Durch den zeitgleichen Einsatz von Festangestellten und Leiharbeitern kann eine „Zweiklassengesellschaft“ in einem Betrieb entstehen, die für Unruhe sorgt und Unfrieden stiftet.

 

Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Vorteile

  • Für viele Zeitarbeiter ist die Arbeitnehmerüberlassung eine Chance auf Beschäftigung. Nach Angaben des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen waren zwei Drittel der Leiharbeiter vor ihrer Anstellung arbeitslos.
  • Leiharbeit bietet die Möglichkeit, Berufserfahrungen in unterschiedlichen Bereichen zu sammeln.
  • Nicht selten wird aus einer Zeitarbeit ein reguläres Beschäftigungsverhältnis beim Entleiher.

Nachteile

  • Oftmals bekommen Leiharbeiter weniger Lohn als Festangestellte in vergleichbarer Position.
  • Sie müssen mit einer beruflichen und finanziellen Planungsunsicherheit leben.
  • Zeitarbeiter sind nicht gleich gut in einen Betrieb integriert wie Festangestellte. Darunter leiden die kollegialen Kontakte.

Was besagt das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Alle Fragen bezüglich der Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das im Jahr 2003 in Kraft getreten ist und seitdem immer wieder angepasst wurde. Die letzten Änderungen an diesem Gesetz wurden im Frühjahr 2017 verabschiedet. Das neue Gesetz trat am 1. April 2017 in Kraft. Das Gesetz war eine Reaktion der Regierung auf den zunehmenden Missbrauch der Arbeitsüberlassung, vor allem in Branchen wie der Fleischindustrie, Möbellagern oder Wäschereien. Schwarze Schafe gibt es überall – diese auszubremsen, das ist das Ziel der Änderungen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die sogenannte Höchstüberlassungsdauer, der Zeitraum, in dem der Leiharbeiter entliehen wird, beträgt maximal 18 Monate. Möchte der Entleiher einen Zeitarbeiter länger beschäftigen, ist er verpflichtet, ihn selbst einzustellen.
  • Einzelne Überlassungszeiten werden addiert, damit die Höchstüberlassungsdauer nicht durch kurze Unterbrechungen umgegangen wird.
  • Equal Pay: Nach neun Monaten müssen Leiharbeiter den gleichen Lohn für ihre Arbeit erhalten wie Festangestellte des Entleihers.
  • Betriebsräte erhalten mehr Einblick: Sie haben durch die Neuerung das Recht, Arbeitsverträge einzusehen, und können so besser gegen negative Folgen von Leiharbeit vorgehen.
  • Leiharbeiter dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden, d. h., sie dürfen während eines gewerkschaftlich organisierten Streiks keine Arbeiten der Streikenden übernehmen.

Die Zahl der Leiharbeiter nimmt in den letzten Jahren in Deutschland stetig zu. Nur mit sinnvollen und effektiven Gesetzen kann die Arbeitnehmerüberlassung von Vorteil für Arbeitgeber und auch für Arbeitnehmer sein. Mehr zum Thema Leiharbeit und Recht können Sie auch in Büchern nachschlagen.

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