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Kämmerin/Kämmerer und Fachbereichsleitung Finanzen und Liegenschaften als Beigeordnete/Beigeordneter (m/w/d)
Lippstadt
Aktualität: 14.03.2024

Anzeigeninhalt:

14.03.2024, Stadt Lippstadt
Lippstadt
Kämmerin/Kämmerer und Fachbereichsleitung Finanzen und Liegenschaften als Beigeordnete/Beigeordneter (m/w/d)
In dieser Funktion als verantwortliche Spitzenkraft und Teil der Verwaltungsführung arbeiten Sie unmittelbar an Schnittstellen von Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Zusammen mit dem Bürgermeister und dem 1. Beigeordneten bilden Sie den Verwaltungsvorstand. Es handelt sich um eine zusätzlich eingerichtete Beigeordnetenstelle. Sie werden als Wahlbeamtin/Wahlbeamter auf Zeit vom Rat der Stadt Lippstadt für die Dauer von acht Jahren gewählt und müssen bereit sein, ggfs. auch eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen. Die Stadt bietet Ihnen eine interessante und vielschichtige Aufgabe. Dazu gehören u.a. Die verantwortliche Wahrnehmung der Funktion der Kämmerin / des Kämmerers mit den entsprechend gesetzlich vorgesehenen Aufgaben z.B. die Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen, die strategische Finanzplanung sowie die finanzwirtschaftliche Beratung Das Beteiligungsmanagement Die fachliche Leitung und personelle Führung des Fachbereichs Finanzen und Liegenschaften mit den zugeordneten Fachdiensten Finanzservice und Controlling, Vollstreckung und Liegenschaften Die fachliche Beratung und Unterstützung im Verwaltungsvorstand und in politischen Gremien Die Vertretung der Verwaltung in politischen Gremien, Aufsichts-/ Verwaltungsräten und bei städtischen Veranstaltungen Mit der Beigeordnetenfunktion ist die Übernahme eines Geschäftskreises verbunden, der einen oder mehrere Fachbereiche umfassen kann. Die Festlegung trifft der Rat für die zukünftig zwei Beigeordnetenstellen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.
In Ihrer Funktion als Kämmerin/ Kämmerer und Fachbereichsleitung begegnen Sie diesen Herausforderungen mit hohem gestalterischem Potential durch strategisch durchdachte, fachlich fundierte und kreative Entscheidungen bzw. Entscheidungsvorbereitungen. Die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen, nachgewiesen durch die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes, den bereits vollzogenen Laufbahnwechsel aus der Laufbahngruppe 2.1 bzw. eine vergleichbare Konstellation im Beschäftigtenbereich oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung Die Voraussetzungen für die Ernennung zur/zum Beamten/in auf Zeit unter Beachtung der Höchstaltersgrenze nach § 119 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW sowie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen des § 7 Beamtenstatusgesetz Mehrjährige Berufserfahrung in einer verantwortlichen Funktion mit engem Bezug zum kommunalen Finanzwesen oder alternativ zur öffentlichen/ betrieblichen Finanzplanung, zum Rechnungswesen bzw. Controlling Umfangreiche Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet der GO NRW sowie des kommunalen Haushalts- und Finanzrechts (NKF) Erfahrung im (möglichst abteilungsübergreifenden) Personalmanagement als Führungskraft Eine Wohnsitznahme in Lippstadt oder näherer Umgebung ist erforderlich.

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