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Technische Leiterin­­/­­ Technischer Leiter Informationssicherheit ­­/­­ Informationssicherheitsbeauftragter ­­/­­ Informationssicherheitsbeauftragten der Polizei Berlin (m/w/d) 10.06.2024 Polizei Berlin Berlin
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Technische Leiterin/ Technischer Leiter Informationssicherheit / Informationssicherheitsbeauftragter / Informationssicherheitsbeauftragten der Polizei Berlin (m/w/d)
Berlin
Aktualität: 10.06.2024

Anzeigeninhalt:

10.06.2024, Polizei Berlin
Berlin
Technische Leiterin/ Technischer Leiter Informationssicherheit / Informationssicherheitsbeauftragter / Informationssicherheitsbeauftragten der Polizei Berlin (m/w/d)
Die selbständige Leitung von umfangreichen Projekten und Arbeitsgruppen auf dem Gebiet der Informationssicherheit, Die selbstständige Beratung aller Ebenen der Polizeibehörde in Bezug auf technische und organisatorische Maßnahmen der Informationssicherheit und des ordnungsgemäßen Betriebes der durch die Polizei Berlin eingesetzten IT-Verfahren, Die Initiierung, Koordinierung und Kontrolle der Aufgaben gemäß den aktuellen Standards und Methoden des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Die Koordination und Kontrolle des Informationssicherheitsrevisionsprozesses, Die Wahrnehmung der Verantwortung für den Revisionsprozess der Informationssicherheit, Die Weiterentwicklung der Methoden und Standards des BSI sowie weiterer national und international relevanter Vorgaben und Normen, Die ständige Beobachtung der Informations- und Kommunikationstechnik in Hinblick auf zu aktualisierende und konkretisierende Inhalte, Die Überwachung der Arbeitsprozesse, Die Vertretung das Fachbereichs Informationssicherheit in technischen Aspekten in behördeninternen und -externen Gremien, Die Bewertung der Freigabe neuer oder geänderter IT-Verfahren aus Sicht der technischen Aspekte der Informationssicherheit, Die Wahrnehmung der Aufgabe der Informationssicherheitsbeauftragten/​des Informationssicherheitsbeauftragten.
Ein abgeschlossenes Fachhochschul-​/​Bachelor-Studium der Fachrichtung Informatik oder eines vergleichbaren Studiengangs und langjährige praktische Erfahrung (mindestens 3 Jahre) oder Entsprechende Tätigkeiten, wobei gleichwertige Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erlangt wurden und langjährige praktische Erfahrung (mindestens 3 Jahre). Bei noch nicht erlangter langjähriger praktischer Erfahrung kommt ggf. die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe in Betracht. Erforderlich ist die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes als Grundlage für eine zwingend erforderliche Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen bis zur Stufe GEHEIM zu unterziehen. Neben den in der Stellenanzeige genannten formalen Voraussetzungen sind folgende fachliche Kenntnisse wünschenswert: Qualifikationen und Erfahrungen in den Bereichen Informationssicherheit und IKT-Notfallmanagement, Vertiefte Kenntnisse der BSI-Standards oder eines anderen IT-Sicherheitsstandards, Erfahrungen in Stabs- bzw. aufgabenähnlichen Bereichen, Anwendungssichere Kenntnisse auf dem Gebiet der IuK-Technik, Erfahrungen mit der Planung und Erstellung von Konzepten und Analysen, Kenntnisse in der Planungs- und Projektmethodik, Zertifizierung zum IT-Sicherheitsbeauftragten für öffentliche Verwaltungen bzw. die Bereitschaft, diese zu erwerben. Außerfachliche Voraussetzungen: Sie haben eine gute Auffassungsgabe und die Fähigkeit, vorausschauend zu denken und Informationen zu koordinieren.

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