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W2-Professur mit folgendem Fachgebiet Automatisierungstechnik 01.07.2024 Technische Hochschule Mittelhessen Gießen
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W2-Professur mit folgendem Fachgebiet Automatisierungstechnik
Gießen
Aktualität: 01.07.2024

Anzeigeninhalt:

01.07.2024, Technische Hochschule Mittelhessen
Gießen
W2-Professur mit folgendem Fachgebiet Automatisierungstechnik
Ihre Aufgaben:
Grundlegende Produktionsautomatisierung, Anwendungsanforderungen SPS-Programmierung zur Anwendung von Prozessvisualisierung, -überwachung, -steuerung, -regelung in produktionstechnischen Anlagen Grundlagen der Modellbildung, Modellierung von Anlagen und Systemen Klassische Anlageninbetriebnahme automatisierter Systeme Anwendungskompetenzen in Hinblick auf aktuelle und zukunftsorientierte Softwarearchitektur von hierarchischen und verteilten Automatisierungssystemen Anwendung von Techniken und (intelligenten) Systemen zur Umsetzung von Industrie 4.0, virtueller Inbetriebnahme, digitale Fabrik
Das bringen Sie mit:
Voraussetzung sind Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden - nach Möglichkeit nachgewiesen - sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen. Als Technische Hochschule steht der Praxisbezug im Fokus der Ausbildung der Studierenden, so dass erfolgreiche einschlägige praktische Tätigkeiten in der Industrie bzw. in der industrienahen Forschung, beispielsweise in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, unabding bar sind. Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen .

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