Neuer Arbeitsweg: Fahrgemeinschaft & Co.
Stau im Berufsverkehr, Schock über die Benzinpreise an der Tankstelle, dazu die lästige Parkplatzsuche vor der Firma. Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kennt diese Sorgen nur allzu gut. Autofahren kann nicht nur nervenaufreibend und teuer sein, sondern es ist natürlich auch die umwelttechnisch denkbar schlechteste Variante, zur Arbeit zu kommen. Wenn es nur Alternativen gäbe, mit der Sie stressfrei zur Arbeit und wieder nach Hause kommen könnten! Moment mal, die gibt es doch. Welche Alternativen Sie auf dem Arbeitsweg haben und wie Sie diese nutzen können.
Fahrgemeinschaft
Fahrgemeinschaften sind zugegeben keine neue Alternative dazu, allein mit dem eigenen Auto zur Arbeit zu fahren. In den USA und Kanada finden Sie auf manchen Straßen sogar eine Fahrgemeinschaftsspur, die eigens dafür eingerichtet wurde, dass Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen sie befahren – und zwar nur solche. Meistens befindet sich diese ganz links und bringt Sie am schnellsten durch den Berufsverkehr. Das Prinzip einer Fahrgemeinschaft ist klar: Mehrere Personen fahren zusammen mit demselben Auto zur Arbeit, so simpel wie genial. Dabei können die Personen zwar, müssen aber nicht einmal in derselben Firma arbeiten, da sie unterwegs auch andere Stopps einhalten können. So eignen sich Fahrgemeinschaften also auch für Nachbarn sehr gut, wenn Ihre Arbeitsstätten nah beieinander liegen. Oder auch für Eheleute, denn diese gelten auch als Fahrgemeinschaft. Ob dann immer dieselbe Person fährt oder Sie sich innerhalb der Fahrgemeinschaft abwechseln, spielt keine Rolle. Sie können sich an einem vereinbarten Ort treffen oder der Fahrer sammelt alle auf dem Weg in sinnvoller Reihenfolge auf. Nachdem das in Zeiten der Pandemie natürlich weitgehend eingestellt wurde, sind Fahrgemeinschaften für die Zukunft weiterhin eine tolle Option. Sie schonen nicht nur Ihr Auto und Ihren Geldbeutel, sondern entlasten auch die Straßen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Ist man bei Fahrgemeinschaften versichert?
Doch wie sieht es eigentlich mit der KfZ- und Wegeversicherung aus? Was ist, wenn Sie heute Fahrer sind und auf dem Weg zu einem Mitfahrer in einen Unfall verwickelt werden? Seien Sie unbesorgt: Sowohl die KfZ-Haftpflichtversicherung als auch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften sichern die Insassen einer Fahrgemeinschaft bei Unfällen ab. Kleine Umwege, etwa zum Abholen anderer Mitfahrer, sind mitversichert. Vermeiden Sie dennoch größere Umwege als sinnvoll. Diese dürften, ebenso wie Einkäufe oder Abstecher zu Schulen und Kindergärten, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Grundsätzlich müssen Sie den direkten Weg fahren. Das kann die schnellste oder kürzeste, aber auch die verkehrsgünstigste Route sein, etwa wenn Sie dabei einen großen Stau umfahren.
Fahrtkostenerstattung bei Fahrgemeinschaft
Auch bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder Mitfahrer im Auto seine Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Es ist dabei nicht relevant, ob Sie auch selbst am Steuer sitzen. Das Finanzamt erkennt aber anders als die Versicherung nur den kürzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit an. Dann gibt es 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Auch bei einer Fahrgemeinschaft berechnet das Finanzamt den kürzesten oder verkehrsgünstigsten Weg für jeden einzelnen Mitfahrer. Die Umwege durchs Abholen oder Nachhause bringen von Mitfahrenden zählen für Sie nicht. Sich abzuwechseln, kann sich trotzdem lohnen, denn es gibt eine Besonderheit zu beachten. Als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft dürfen Sie nur maximal 4.500 Euro an Fahrtkosten in einem Jahr von der Steuer absetzen. Wenn Sie selbst fahren, können Sie die Pendlerpauschale ohne Einschränkung absetzen. Wechseln lohnt sich also nicht nur wegen der Fairness, sondern auch wegen der steuerlichen Vorteile. Ist das nicht möglich, weil die Mitfahrer zum Beispiel kein Auto oder keinen Führerschein haben, können diese dem regelmäßigen Fahrer eine sogenannte Mitnahme-Vergütung zahlen, deren Höhe beliebig sein kann. Doch aufgepasst: Steuerrechtlich muss der Fahrer dieses Geld versteuern. Gleichzeitig kann er aber auch den erhöhten Verschleiß, etwa die Abnutzung der Reifen, oder den erhöhten Benzinverbrauch wieder von der Steuer absetzen.
Bahn frei mit dem Jobticket
Das Jobticket ist eine gute Alternative für alle Arbeitnehmer, die gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sind. Das Ticket erlaubt Ihnen, monats- oder jahresweise in der entsprechenden Zone mit dem Personennahverkehr zu fahren. Viele größere Industrie- und Handelsunternehmen, aber auch Land und Bund als Arbeitgeber stellen es Ihnen zur Verfügung und können es Ihnen zum Beispiel einfach kostenlos überlassen. Sie erhalten das Jobticket auch ausschließlich von Ihrem Arbeitgeber und können es nicht privat erwerben. Es ist daher ein attraktiver Benefit, aber auch eine denkbare Alternative zu Gehaltserhöhungen, die sich für beide Seiten lohnt. Oder er kann das Jobticket zumindest bezuschussen. Möchte er Ihnen nur die Nutzung ermöglichen, Sie aber nicht finanziell dabei unterstützen, gibt er den Preis eins zu eins an Sie weiter. Unternehmen erhalten sowieso um bis zu 12 Prozent vergünstigte Preise bei großen oder regelmäßigen Abnahmen. Die Bahn bietet inzwischen sogar das Ticketmanagement an. Achten Sie bei dem Jobticket auf besondere Bestimmungen zu Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuerpflicht.
Das Beste am Jobticket ist, dass Sie es nicht nur auf dem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause nutzen können, sondern auch in der Freizeit und an Wochenenden.
Auf zum Job, ab aufs JobRad
Diensthandy und Dienstwagen haben sich längst in der Geschäftswelt etabliert. Wieso das Dienstrad noch nicht? Tatsächlich ist es längst auf dem besten Weg dorthin und die Nachfrage steigt weiter an. Auch an weniger sportliche Radler oder solche mit längeren Arbeitswegen wird gedacht: JobRad bietet neben Fahrrädern auch E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs an. In der Regel dürfen Sie frei wählen und sich auch Ihr persönliches JobRad bei einem Partnerhändler selbst aussuchen. Fast 70 Prozent der geleasten JobRäder fahren sogar mit E-Antrieb. Die Liste der Arbeitgeber, die diesen Benefit bereits anbieten, ist lang. Große Unternehmen wie die Deutsche Bahn und Bosch zählen ebenso dazu wie andere Unternehmen, Kommunen, Länder und Bund oder öffentliche Unternehmen. Aktuell gehören Diensträder sogar mit zu den gefragtesten Benefits im Job.
Wie funktioniert das JobRad-Konzept?
Die Arbeitgeber leasen das Rad bei JobRad und überlassen es Ihnen per Gehaltsumwandlung zur Nutzung. Daher ist es vor allem in Zeiten, in denen Gehaltserhöhungen oft nicht ins Budget passen, eine gute Alternative für alle Beteiligten. Und auch die Umwelt profitiert davon. Denn die Idee von JobRad ist es, ein vollkommen realistisches Konzept dafür zu bieten, wie Sie in Ihrem Alltag einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten können. Mit JobRad kostet Sie das auch nichts – im Gegenteil. Sie sparen sich alle Kosten, die Sie sonst mit dem Auto hätten, und kommen trotzdem zuverlässig zur Arbeit. Und ganz nebenbei tun Sie auch noch etwas für Ihre Gesundheit und Fitness. Selbstverständlich dürfen Sie das Dienstfahrrad dann auch in Ihrer Freizeit nutzen. Das macht es vor allem für diejenigen interessant, die sich vielleicht sowieso ein neues Fahrrad, E-Bike oder Pedelec anschaffen wollten, da Sie per JobRad bis zu 40 Prozent dabei sparen können. Wie bei E-Autos findet die 0,5 Prozent-Regelung Anwendung, sodass Sie sogar von einem Steuererlass profitieren. Abschließend sind im Leasing auch eine Versicherung, eine Mobilitätsgarantie und ein umfangreicher Service inklusive. Nach der Leasingzeit können Sie das Rad abkaufen oder sich einfach ein neues zum Leasen aussuchen. Dann fehlt nur noch das Equipment: Denken Sie daran, sich rechtzeitig einen Helm und ein Fahrradschloss zu besorgen, zum Beispiel online im Fachhandel.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einmal auf diese zeitgemäßen Optionen an und steigen Sie vom eigenen Auto in eine Fahrgemeinschaft, auf das Job-Ticket oder das JobRad um.