Jurist in der Rechsabteilung: Gehalt und Wege zum Beruf

Flat lay of business concept

Als Anwalt in die Rechtsabteilung eines Unternehmens gehen? Die Arbeit als Syndikus ist spannender, als es zunächst klingt. Doch beim Gehalt liegen die Kanzleien vorne.

Bei Unternehmensjuristen laufen viele Fäden zusammen, denn sie arbeiten eng mit dem Vorstand oder den Abteilungsleitern zusammen. Manfred Döss ist dafür ein gutes Beispiel. Der erfahrene Jurist steht seit Jahresbeginn 2016 an der Spitze der Rechtsabteilung von Volkswagen. Zunächst machte er im Diesel-Skandal auf sich aufmerksam als erfolgreicher Verhandlungsführer in den milliardenschweren Vergleichen mit den amerikanischen Behörden. Danach fiel immer wieder sein Name, als sich der VW-Konzern überraschend von Christine Hohmann-Dennhardt, Konzernvorstand für Recht und Integrität, trennte. Döss hat als sogenannter Syndikus Einfluss im Unternehmen, sein Einsatz wird fürstlich, weil außertariflich, bezahlt. Sein lukrativer weiterer Posten als Rechtsvorstand der Porsche Automobil Holding – hier haben die Familien Porsche und Piëch ihre Beteiligungen gebündelt – dürfte ihm ein Jahresgehalt bescheren, das deutlich über den Gehältern anderer Unternehmensjuristen liegt.

Knapp 40 000 Juristen arbeiten nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Justiz in Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Aber es gibt kaum verlässliche Zahlen darüber, wie viel sie verdienen. Selbst der größte Interessensvertreter, der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ), hat auf Nachfrage keine Daten vorliegen. Laut einer Erhebung der Hamburger Vergütungsberatung Gehalt.de verdiente ein Justitiar im vergangenen Jahr im Schnitt 73 000 Euro, in die Angabe sind Boni und sonstige Gratifikationen schon eingerechnet. Aus den knapp 700 Rückläufern der Umfrage ergibt sich folgendes Bild: Wer den Berufseinstieg in eine Rechtsabteilung plant, muss im Vergleich zu den Gehältern, die Großkanzleien und spezialisierte Boutiquen zahlen, deutliche finanzielle Abstriche in Kauf nehmen. Im Durchschnitt verdient ein Unternehmensjurist im ersten Berufsjahr 51 000 Euro. Dagegen sind mittlerweile über 50 Kanzleien bereit, Nachwuchsjuristen ein Einstiegsgehalt von 100 000 Euro und mehr zu bieten. Diesen Rückstand holen Unternehmensjuristen nicht mehr auf; selbst nach neun Jahren im Beruf verdienen sie knapp 89 000 Euro.

Kriterien, die das Gehalt beeinflussen, sind laut den Antworten der Unternehmensjuristen die Größe des Arbeitgebers und die Branche. So wundert es nicht, dass die Juristen in Konzernen mit über 86 000 Euro bis zu 40 Prozent mehr verdienen als ihre Kollegen, die für kleinere Unternehmen tätig sind. Der Mittelstand verfügt selten über komplexe Organisationsstrukturen und arbeitet mit völlig anderen Vergütungsmodellen.

Für Bewerber ist die Verteilung der Branchen aufschlussreich. Während Verbände und der Gesundheitssektor im Mittel weniger zahlen, geht die Vergütung in der produzierenden Industrie und regulierten Branchen nach oben. Juristen verdienen in der Automobilbranche (82 000 Euro) und im Bereich Elektrotechnik (80 000 Euro) schon gut, besonders großzügig zahlen Arbeitgeber aus der Chemie- und Pharmabranche sowie dem Anlagenbau (je 120 000 Euro).

Aber wie wird man Unternehmensjurist? Der Einstieg hat sich in den vergangenen Jahren wenig geändert. Nach wie vor nutzen viele Unternehmen die Ausbildung ihrer Referendare, um nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten. Rechtsabteilungen sind deutlich kleiner als Kanzleien und können daher nur einen Bruchteil der Ausbildungsplätze anbieten. Gerade das kann für beide Seiten gewinnbringend sein. „Es ist ein Beruf, in dem der ständige fachliche Austausch und ein verlässliches Netzwerk wesentliche Erfolgsfaktoren sind“, sagt Marie-Alix Ebner von Eschenbach, Geschäftsführerin des BUJ. Das Unternehmen kann den potentiellen Mitarbeiter auf Herz und Nieren prüfen; denn für solche Arbeitgeber ist im Regelfall nicht das doppelte Prädikatsexamen entscheidend, sondern ob der Kandidat gut ins vorhandene Team passt.

„Jungen Bewerbern gebe ich den Tipp: Lasst euch auf das interdisziplinäre Arbeiten ein“, sagt Ebner von Eschenbach. Denn nutzt der Referendar seine Zeit, lernt er neben den Aufgaben der Juristen auch die Unternehmenskultur kennen – mit solchen Wohlfühlargumenten sowie den deutlich verträglicheren Arbeitszeiten positionieren sich die Rechtsabteilungen im Wettbewerb gegen die zahlungskräftigen Großkanzleien.

Aus diesen Sozietäten speist sich der Pool von Quereinsteigern in Unternehmen. Die Anforderungen an Syndikusanwälte sind über die vergangenen Jahre immens gewachsen. Das Berufsbild unterliegt einem Wandel, sagt BUJ-Geschäftsführerin Ebner von Eschenbach: „Vom Syndikusanwalt wird mittlerweile in vielen Unternehmen erwartet, dass er sich schon beim Design und der Entwicklung neuer Produkten mit einbringt.“ Beispiel Automobilbranche: Längst geht es dort nicht nur um rechtliche Begleitung der Produktion, von der ersten Blaupause bis zum Vertrieb des Modells. Viele Automobilbauer bieten ihren Kunden zugleich eine Finanzierung an, damit haben die konzerneigenen Bank-Tochtergesellschaften von Volkswagen, BMW oder Daimler einen immensen Bedarf an juristischer Beratung im Finanz- und Aufsichtsrecht.

 

Solche Spezialisierungen müssen kleine Rechtsabteilungen über Jahre aufbauen. Schneller geht es, wenn man von dem Wissen eines schon berufserfahrenen Anwalts profitiert. In den vergangenen Jahren sind viele Associates aus Großkanzleien als Quereinsteiger diesen Schritt gegangen. Sie haben kräftige Gehaltseinbußen in Kauf genommen, um im Gegenzug von den kürzeren Arbeitszeiten und flacheren Hierarchien in den Unternehmen zu profitieren. Viele Kanzleien förderten dieses System, weil sich hieraus Kontakte zu neuen Mandanten ergaben.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) brachte diese Praxis 2014 nahezu zum Erliegen. Damals stellten die Kasseler Richter in einem simplen Satz fest, dass ein bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätiger Rechtsanwalt kein Rechtsanwalt ist. Die BSG-Entscheidung traf nicht nur die berufsrechtliche Einordnung von Syndikusanwälten ins Mark. Unternehmensjuristen konnten danach nicht mehr von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Und wer nicht doppelt einzahlen wollte, konnte auch nicht gleichzeitig Mitglied im Versorgungswerk der Anwälte werden – was wiederum bis dato die zentrale Altersvorsorge aller zugelassenen Rechtsanwälte war. Altfälle waren von dem Urteil ausgenommen, nur neue Anträge sollten nicht mehr bewilligt werden. Die Folge: Der Personalmarkt für wechselwillige Anwälte brach zusammen, die Rechtsabteilungen fanden kaum noch Personal.

Nach Verfassungsbeschwerden und reichlich Druck durch Lobbyisten verabschiedete der Bundestag ein neues Syndikusgesetz. Seit Jahresbeginn 2016 gilt es, und es ermöglicht Unternehmensjuristen, sich wieder von gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 2016 verzeichnete die Deutsche Rentenversicherung über 14 000 Neuanträge – in denen zu 90 Prozent einen Befreiung anerkannt wurde.

Die Zahlen bestätigte Ebner von Eschenbach, wonach der Berufsstand der Juristen keinen Schaden genommen hat. „Das neue Gesetz hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Aber das hat nicht zu einem Nachteil des Berufsbilds des Syndikusanwalts geführt“, so die BUJ-Geschäftsführerin. Unternehmensjuristen brauchen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, in dem sie arbeiten können. Das Berufsbild sei insgesamt vielfältiger in seiner Ausprägung geworden, und das erfordere nicht zuletzt auch aufgrund der Digitalisierung eine Modernisierung der Bundesrechtsanwaltsordnung, meint Ebner von Eschenbach. „Die Digitalisierung und der globale Handel spielen dabei eine wichtige Rolle. Unternehmensjuristen müssen sich daher viel mehr mit Datenschutzrecht und Exportkontrolle beschäftigen“, gibt sie jungen Bewerbern mit auf den Weg. Unternehmensjuristen müssen also bereit sein, sich schon früh fachlich zu spezialisieren. Die Zeit des allwissenden Konzernberaters, der auf jedes rechtliche Problem sofort eine Antwort parat hat, ist definitiv vorbei.

Von Marcus Jung

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